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Antwort zu folgender Beschwerde

Das Unternehmen TelDaFax ist seit zwei Tagen wieder Gegenstand umfangreicher Berichterstattung.

Das Handelsblatt hat das Schnellballsystem in seiner gestrigen Ausgabe ausführlich beschrieben. DerWesten hat heute zusammenfassend geschrieben: "... Wie Prüfer in einem internen Bericht enthüllen, der dieser Zeitung vorliegt, kaufte Teldafax Strom zu den üblichen Konditionen bei den Produzenten ein und gab ihn billiger an die Kunden weiter. So machte Teldafax zwar Verluste, konnte dafür aber massenhaft Kunden gewinnen. Und die brauchte Teldafax schließlich, um das Dumping-System aufrechtzuerhalten. Denn die neuen Kunden leisteten oft Vorauszahlungen von bis zu 1000 Euro, um Strom zu bekommen. Diese Vorkasse nutzt Teldafax wiederum, um Verluste auszugleichen, neue Kunden zu gewinnen und Energie einzukaufen. ... "

Wie Leser dieses Forums wissen, funktionierte das Ausbeutungs-Modell nur deshalb so lange, weil TelDaFax Vorauszahlungen nach einer Kündigung unrechtmäßig lang auf ihren Konten beließ. Oft brauchte TelDaFax über ein Jahr für eine korrekte Abrechnung und Rückzahlung. Alles bekannt. Überrascht hat mich dann aber ein Absatz der Berichterstattung der FTD zum Thema TelDaFax: "... Die Bundesnetzagentur hat bisher offenbar keine Unregelmäßigkeiten bei Teldafax festgestellt. Die Behörde überprüft fortlaufend die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aller Energieverkäufer. Konsequenzen würden bei Mängeln rasch gezogen, sagte eine Sprecherin. ... "

Über TelDaFax sind keine Unregelmäßigkeiten bekannt? Viele User dieses Forums haben sich an die Regulierungsbehörde gewandt und sich dort über die Methoden von TelDaFax beschwert. Mitte 2008 das erste Mal. Und seit dieser Zeit, trotz des Protests von Frau T. von TelDaFax, immer wieder. Das Geschäftsmodell ein Schneeballsystem, der ehemalige Vorstandschef und später Aufsichtsrat wegen Betrugs in Haft, völlig entnervte Kunden die monatelang um eine korrekte Abrechnung und Rückzahlung kämpfen müssen. Aber Möglicherweise definiert die Bundesnetzagentur "Unregelmäßigkeiten" anders als der betroffene Verbraucher.

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