Mit Datum vom 25.10.2010 wurde mir eine Schlussrechnung der Firma FlexStrom zugesandt. Leider musste ich feststellen, dass der vereinbarte Neukunden-Aktionsbonus, der nach 12 Monaten ausgezahlt werden sollte, nicht ausgewiesen wurde.
Auf Nachfrage bei der Fa. FlexStrom wurde mir mitgeteilt, dass dieser nicht ausgezahlt würde, weil ich ja innerhalb des ersten Vertragsjahres gekündigt hätte?
Meine Kündigung wurde fristgerecht innerhalb des ersten Vertragsjahres zum Ablauf des Vertrages gekündigt.
Lt. AGB der Fa. FlexStrom, bietet die Firma den Neukunden einen einmaligen Bonus. Dafür darf das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der ersten 12 Versorgungsmonate vom Neukunden oder FlexStrom gekündigt worden sein.
Mein Vertrag lief genau zwölf Monate, und zwar vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2010. Juristisch ist die Kündigung zum Ablauf des Vertrags, also am 30.06.2010, rechtsgültig und nicht wie von FlexStrom dargestellt, innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgt. Der Bonus ist demnach fällig.