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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe vom 01.09.2009 - 31.08.2010 Strom von FlexStrom bezogen, und zwar den Tarif Frühlingsaktion 5600er Big Familiy.

Bestandteil des Vertrags: "120 Euro Aktionsbonus" mit der Anmerkung: "Bitte beachten Sie, dass Ihr Bonus vereinbarungsgemäß erst nach 12 Monaten erstattet wird."

In Ziffer 1 („Kleingedrucktes“) Vertragsbestätigung heißt es: Ihren Aktionsbonus erhalten Sie wie vereinbart mit Ihrer ersten Jahresrechnung.

Auf meine Begründungen für die Anrechnung des Aktionsbonus wurde seitens FlexStroms in keiner ihrer Antworten eingegangen. Es hieß zunächst: Wir prüfen, dann, worauf ich meinen Anspruch begründe, dann wurden Vertragsunterlagen angefordert, dann nochmal die Vertragsunterlagen.

Ich bin bei jeder Antwort von FlexStrom deren Aufforderungen nachgekommen.

Heute bekam ich folgende Mail:

"...wir bedanken uns herzlich für die Zusendung Ihrer Unterlagen. Leider können wir daraus keinen Anspruch auf die geforderte Gutschrift erkennen. Daher ist eine Korrektur Ihrer Schlussrechnung leider nicht möglich."

Fazit: Ich werde allen Freunden, Arbeitskollegen und Bekannten von einem Vertrag mit Flexstrom dringend abraten.

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