Wollen Sie auf Diese Beschwerde antworten?
Antwort zu folgender Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Ihrer Stellungnahme per E-Mail vom 19.11.2010 (mein Einschreiben betreffend), liegt meine Verbrauchsabrechnung bereits zur Rechnungsprüfung in der Buchhaltung.

Da diese Überprüfung nun bereits über drei Wochen zurückliegt, fordere ich Sie hiermit zum letzten Mal auf, mir sofort die Verbrauchsabrechnung für das vergangene Versorgungsjahr zu übersenden.

MfG

S. M.

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
Zurück