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Antwort zu folgender Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist nicht verwunderlich, dass bei diesen Witterungsverhältnissen manche Kraftfahrer schier verzweifeln. Es ist aber nicht angebracht, Kunden zu beschimpfen und zu verunglimpfen, sowie die Abgabe des Paketes einfach zu verweigern.

Der Zusteller (laut Belegzettel ein gewisser Herr R.) hat am 17.12.2010 um 17.45 Uhr geklingelt. Wir haben die Tür von oben aus geöffnet. Plötzlich klingelte es Sturm, wir öffneten noch einmal. Der Zusteller kam zu uns hoch, beschimpfte uns mit den Worten. Zitat: "Wieso können Sie es wagen, mich draußen stehen zu lassen, ich bin seit zwölf Stunden unterwegs und habe nasse Füße!" Auf unser Aufbegehren hin - wir wollten seinen Namen wissen - sagte er: "Leckt mich am Ar..." Er nahm das Paket und sagte einfach: "Annahme verweigert" und verschwand damit.

Nachdem wir das Fahrzeug des Zustellers ausfindig gemacht hatten, warteten wir vor der Haustür, um uns zu vergewissern, dass es auch das richtige sei.

Plötzlich trat der Zusteller an den Hausflur, machte einen Zettel - wichtige Nachricht - an die Tür und wollte gehen. Ich verlangte das Paket, aber er verweigerte erneut die Herausgabe. Und nachdem ich ihm mit Konsequenzen gedroht hatte, kam erneut Zitat: "Leck mich am Ar..."

1. Ich fordere Sie hiermit auf, arbeitsrechtliche Schritte gegen diesen Zusteller einzuleiten.

2. Wir werden uns rechtliche Schritte - hier Entschädigung über zu späte Lieferung - vorbehalten.

3. Wir werden das Versandhaus über den Umgang der Zustellfirma mit den Kunden informieren.

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