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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe von TelDaFax am 08.11.2010 eine postalische Mitteilung erhalten, dass sie auf Grund der negativen Pressemitteilung nun von Quartalszahlung auf Monatszahlung herunter gehen um das Vertrauen der Kunden zu erhalten. -So weit alles gut.

Am 29.12.2010 wurde ein Brief an mich verfasst, worin es heißt, dass die Prozesse neu überdacht und effizienter gemacht wurden, daher wird das Lastschriftverfahren nun zum 10. Januar 2010, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet ,von Seiten der TelDaFax gekündigt.

Die letzte Lastschrift hatte TelDaFax am 16.12.2010 vorgenommen, okay, dachte ich mir, überweise ich eben monatlich den Betrag an TelDaFax. Am 04.01 habe ich überwiesen.

Am 13.01.2011wurde eine Mahnung an mich verfasst, die am 17.01.2011 in Düsseldorf von der Post abgestempelt worden war und mich eine Tag später erst erreicht hat.

Die Forderung beläuft sich auf einen Monatsabschlag zzgl. 5,00 € Mahngebühren +0,53 € Verzugszinsen. Ich dachte mir, das kann nur eine Irrtum sein, denn es steht ja drin, sollte ich in der zwischen Zeit überwiesen haben soll ich dem Schreiben keine Beachtung schenken, nur, warum bin ich dann auf einmal 43 Tage im Verzug?

Geht ja gar nicht, weil die doch bis zum Dezember 2010bei mir per Lastschrift bei mir eingezogen haben, und erst seit Januar 2011 nicht mehr, als ich - wie gefordert - überwiesen hatte.

Darauf hin habe ich alle mein Bankauszüge und Rechnungen geprüft, von Dezember 2007 (Antrag)/Februar 2008 Versorgungszusage (Vertragsbeginn) und alles, was ich und TelDaFax bisher an Schriftverkehr hatten.

Habe dann den fehlenden Beitrag gefunden, es ist im November 2010 gewesen, als TelDaFax aber noch per Lastschrift von meinem Konto abbuchen konnte, sie haben mich ja erst zum Januar in Kenntnis davon gesetzt, dass ich nun per Dauerauftrag oder Überweisung zu zahlen hätte.

Seit her schreib ich Mail um Mail, ohne auch nur annähernd eine Antwort zu erhalten, und hänge je Anruf 6:47 Min. am Telefon. Ich höre mir da die Warteschleife an, die sagt, dass ja alles so voll ist, weil 80.000 neue Kunden mit 80 neuen Kollegen abgearbeitet werden sollen. Ich bin in die Hose gekniffen, weil ja noch so viele vor mir dran sind, und lege auf.

< p>Ich habe zur Mahnung im BGB, § 286, gelesen, dass ich, wenn ich erst jetzt durch die Mahnung informiert werde, das ein Aussenstand besteht, zu keinerlei Mahn- oder Inkasso- oder sonstige Kosten heran gezogen werden kann. Allerdings nur, wenn ich im Stande bin, Beweise an zuführen. Das kann ich.

Zu keiner Zeit bin ich irgendwann meinen Vertragspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach gekommen, und nur, weil ich zum zweiten Mal mit einer offensichtlich dilettantischen Buchhaltung einer Firma zu tun habe, soll ich für deren Inkompetenz auch noch die Mehrkosten zahlen. Aus Prinzip muss ich das ablehnen, ich werde aus Kulanz natürlich, weil ich es ja auch an Energie verbraucht habe, den monatlichen Abschlag von 74,00 €, den sie versäumt haben einzuziehen als sie den Bankeinzug noch nicht selbst gekündigt haben, gerne bezahlen, aber das war es dann auch gewesen.

Ach ja, den Antrag auf Gasversorgung, den lassen wir doch besser sein, und die 100,00 € einmaliger Sonderabschlag hätte ich auch gerne zeitnah zurück, ich bleibe lieber bei meinem jetzigen Versorger, der ist in puncto Service doch wesentlich genauer, und das hat dann wohl auch seinen Preis.

Lesen und Antworten Sie doch bitte einmal nur zeitnah auf die Mails. Und eine Standardmail mit dem Vorwand "so viel zu tun zu haben" oder "kommen nicht hinterher", und "ihre Mails sind selbstverständlich eingegangen unter der Nummer xxxxxxx", ist nicht die Lösung, wenn man die Dinge dann nicht zeitnah klärt.

Zeitnah ist relativ, schon richtig, aber bitte noch zu Lebzeiten, ist nicht mehr, mit mehr als übertrieben zu rechtfertigen.

Beispiel: Man stelle sich mal vor:

bei ca. 500.000 Kunden x 5,53 € (Mahngebühren, Verzugszinsen) = 2.765.000,-- €, wenn es denn dann bei allen so gelaufen wäre wie bei mir, zusätzliche Einnahmen für ein paar Briefchen.

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