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Antwort zu folgender Beschwerde

Bestellung: Ich habe am 12.06.2009 bei Flexstrom den folgenden Tarif gebucht: 1200er Single Sommeraktion 2009

  • Komplettpreis 144,28 Euro
  • Bonus: 80 Euro
  • Reisegutschein: 100 Euro

Siehe Screenshot Flexstrom Homepage Bestellung vom 12.06.2009.

Bestätigung: Kurz nach meiner Buchung habe ich von Flexstrom eine Bestätigungsmail mit folgendem Inhalt erhalten.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Auftrages zur Stromversorgung. Wir werden Ihre Stromversorgung so schnell wie möglich auf den günstigen FlexStrom umstellen. Hierzu leiten wir wie versprochen alle Formalitäten für Sie in die Wege. Dazu gehören die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger und die Anmeldung zur Netznutzung beim örtlichen Netzbetreiber. Eine Vertragsbestätigung wird Ihnen in den nächsten Tagen zugehen.

Erste Mahnung: Anstatt einer Vertragsbestätigung erhielt ich als nächstes am 30.06.2009 meine erste Mahnung in Höhe von 224,28 Euro (144,28 Komplettpreis + 80 Euro Bonus). Die 224,24 wurden sofort überwiesen.

Lieferterminbestätigung: Am 28.07.2009 erhielt ich endlich ich die Lieferterminbestätigung. Versorgungsbeginn war der 01.08.2009.

In Lieferterminbestätigung war folgender Satz zu lesen: "Ihren Aktionsbonus erhalten Sie ganz automatisch am Ende des ersten Vertragsjahres.

Preiserhöhung: Bereits einen Monat später am 10.09.2009 wurde mir eine Preisanpassung zugestellt.
Tarif: FlexStrom 1200er Single Rabatt, Ihr neuer Arbeitspreis gem. Paket: 0,184 €/kWh (vorher 0,167 €/kWh). Ihre neue Grundgebühr: 7,90€/Monat (vorher 1,99€/Monat). Ihr neuer Mehrverbrauchspreis: 0,279 €/kWh (vorher 0,249 €/kWh). Anpassung wirksam zum 01.11.2009.

Kündigung: Daraufhin habe ich meinen Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist erst zum Ende der Jahresfrist gekündigt. Die Belieferungszeit wurde somit zum 31.07.2010 beendet und meine Kündigung am 01.08.2010 wirksam.

Schlussrechnung: Am 27.10.2010 bekam ich von Flexstrom meine Schlussrechnung, obwohl ich nur 1157kWh anstatt 1200kWh verbraucht habe, sollte ich 68,34Euro nachzahlen. Außerdem wurde in der Schlussrechnung der Aktionsbonus von 80 Euro nicht berücksichtigt.

Widerspruch Schlussrechnung: Ich habe Flexstrom nach Erhalt meiner Schlussrechnung aufgefordert, meine Schlussrechnung zu korrigieren, da diese keinen Aktionsbonus beinhaltete, und habe Flexstrom aufgefordert, mir den Bonus auszuzahlen, bzw. mit meiner Schlussrechnung zu begleichen.

Antwort von Flexstrom:

Sehr geehrter Herr …, wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 12.11.2010. Gern hätten wir Ihr Anliegen bereits abschließend für Sie geprüft. Nach unseren Unterlagen wurde Ihre Schlussrechnung jedoch korrekt erstellt. Damit wir Ihre Forderung mit der gebotenen Sorgfalt prüfen können, benötigen wir allerdings die entsprechenden Unterlagen, aus denen Sie Ihren Anspruch herleiten, in Kopie. Diese haben wir bisher leider nicht bzw. nicht vollständig erhalten. Benennen Sie dabei bitte so genau wie möglich alle Regelungen, auf die Sie Ihren Anspruch begründen. Nach Eingang werden wir Ihr Anliegen schnellstmöglich prüfen und dann gegebenenfalls eine Rechnungskorrektur für Sie veranlassen. Für Ihre Mühe übersenden wir Ihnen anbei einen Reisegutschein. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung.

Daraufhin folgte: Erste Mahnung am 16.11.2010 mit 68,34Euro, zweite Mahnung am 25.11.2010 mit 72,15 Euro
IHD Inkasso am 16.12.2010 mit 122,19 Euro

Ich habe nach jedem Schreiben von Flexstrom einen Widerspruch eingelegt und Flexstrom aufgefordert, mir zu begründen, weshalb mir der Aktionsbonus verweigert wird.
Ich habe bisher keine Begründung von Flexstrom erhalten.

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