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Antwort zu folgender Beschwerde

Auch ich bin bei Teldafax und meine Probleme liegen ähnlich. Ich bin seit Juli `09 in dem Laden, habe einen einjährigen Gasvertrag mit halbjähriger Preisgarantie gewählt, welcher prompt nach Ablauf der Garantie um über 50% angehoben wurde.

Ich habe dieser drastischen Preiserhöhung per Fax (fünf Tage lang je zehn Faxe) umgehend widersprochen, mit ersatzweise sofortigen Kündigung. Davor wurde noch die einseitige Umstellung von Lastschrift auf Überweisung einseitig vorgenommen, welcher ich ebenfalls widersprochen habe, und bisher auch keinen Cent mehr gezahlt habe. Heute kam dann die Drohung mit dem Inkassoverfahren, aber davon sollte man sich nicht einschüchtern lassen.

Vor ein paar Tagen habe ich dann meine Kündigung zum 30.06.2011 erhalten, "welcher aber noch der Netzbetreiber bestätigen muss", so die Aussage von Teldafax.

Die Verbraucherzentrale sagt ja klar aus, dass das einseitige ändern der Zahlungsmodalitäten rechtswidrig ist, zudem habe ich mit der Bundesnetzagentur kommuniziert, mit folgender Aussage:

> Sehr geehrter Herr B*****m, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25.02.2011 an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur. Wie Sie mitteilen, haben Sie von der TelDaFax nun ein Mahnschreiben, mit der Androhung eines Inkassoverfahrens erhalten. Vor diesem Hintergrund weise ich Sie nochmals darauf hin, dass am 03.02.2011 ein Verfahren (BK6-11-051) gemäß § 65 EnWG gegen die TelDaFax GmbH wegen eines möglichen Verstoßes gegen § 41 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EnWG eingeleitet wurde. Dieses Verfahren ist bisher noch nicht abgeschlossen.

Insofern kann ich Ihnen lediglich die Empfehlung geben, dass Sie dem Mahnschreiben und der Androhung eines Inkassoverfahrens mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren schriftlich widersprechen.

Des Weiteren sollten Sie die TelDaFax darauf hinweisen, dass die Abschläge weiterhin per Lastschriftseinzugsverahren eingezogen werden können. Die aktuellen Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter folgendem Link: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/DieBundesnetzagentur/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK6/2011/BK6-11-001bis100/BK6-11-051/BK6-11-051_BKV.html?nn=54756

Sollte der vorstehende Internetlink aus technischen Gründen nicht funktionieren, finden Sie die Informationen unter www.bundesnetzagentur.de -> Die Bundesnetzagentur -> Beschlusskammern -> BK6.

Hinsichtlich des Sonderkündigungsrechtes kann ich Sie nochmals nur auf den zivilrechtlichen Weg verweisen. Ich kann Ihnen nur den unverbindlichen Rat gegen, Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrem Vertrag dahingehend zu überprüfen. Sollte Klärungsbedarf bestehen, können Sie sich mit allen vertragsrelevanten Unterlagen an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden. Die Bundesnetzagentur ist an das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) gebunden und darf keine Rechtsberatung durchführen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur * Verbraucherservice-Energie@BNetzA.de

Ich würde jedem empfehlen, keine Zahlungen zu leisten, welche mit der einseitigen Zahlungsänderung zu tun hat, und abwarten was kommt. Vor Inkasso mache ich mir keine Gedanken, ich habe denen ja Lastschrift bei Vertragsbeginn angeboten, also ist es denen ihr Problem, wo sie ihr Geld her bekommen. Der nächste Schritt ist für mich dann halt der Anwalt.

Zum Schluss noch: Da Teldafax ja angeblich 80 neue Mitarbeiter eingestellt hat, wovon ja 79 damit beschäftigt sind, "nicht ans Telefon" zu gehen, möchte ich dem verbliebenen 80. Kollegen, der hier im Forum liest und die Mahnwache hält, meine Kundenummer mitteilen: 3701131. Schönen Tag noch.

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