Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Schreiben haben wir heute auch per Einschreiben mit Rückschein an Sie versandt:
Widerspruch gegen den erhobenen Abschlag in Höhe von 103,00 EUR
Verbrauch von 3.400 kWh auf 2.200 kWh (-35 %) gesunken, Abschlag um 72 % gestiegen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Jahresverbrauchsabrechnung vom 19.04.2011 teilten Sie uns die Anhebung unserer Stromabschlagszahlung um 72 % von bisher 60,00 EUR auf 103,00 EUR mit. Unser Strombezug ist dagegen von 3.400 kWh (2009) auf 2.204 kWh (2010) gesunken (PV-Anlage mit Eigenverbrauch seit März 2010). Wir entziehen Ihnen hiermit ab sofort die Einzugsermächtigung von unserem Konto.
Zum Sachverhalt:
Wir sind seit 01.01.2010 Kunde bei Ihnen. Nach zahlreichen Anrufen bei Ihnen bezüglich unserer Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2010 wurden wir immer wieder vertröstet.
Am 14.04 2011 hat uns eine angeblich von EON Beauftragte besucht und unseren Verbrauchszählerstand abgelesen (Kontrollablesung).
Am 20.04.2011 haben wir nun endlich die Jahresverbrauchsabrechnung mit Datum 19.04.2011 erhalten. Unsere Verbrauchsdaten von 01.01.2010 bis 31.12.2010 in Höhe von 2.204 kWh sind richtig angegeben.
Laut der Jahresverbrauchsabrechnung vom 19.04.2011 fordern Sie nun:
"Aus Ihrem aktuellen Verbrauch und Ihrem Preis ergibt sich Ihr neuer monatlicher Abschlag von 103,00 EUR".
Dieser Forderung widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Da auf der Jahresverbrauchsabrechnung nirgends eine Angabe zu finden ist, aus welchen Bestandteilen sich "Ihr Preis“ zusammensetzt, haben wir die von Ihnen bis heute erhaltenen Informationen als „ Preis" zusammengefasst.
Seit einer versteckten Preiserhöhung per Flyer gelten für uns ab 01.07.2010 folgende Konditionen:
Arbeitspreis: 0,1822 EUR/kWh
Grundgebühr: 12,14 EUR/Monat = 145,68 EUR/Jahr.
Mit Schreiben vom 17.12.2012 teilen Sie uns mit, dass sich der Arbeitspreis nochmals um 0,01646 EUR (laut Ihrem Schreiben "brutto 1,646 Cent") erhöht (EEG-Umlage) und dass sich die weiteren Konditionen "natürlich" nicht verändern.
Arbeitspreis ab 01.01.2011 also 0,19866 EUR. Daraus ergibt sich bei einem angenommenen Strombezug für 2011 in Höhe von 2300 kWh ein jährlicher Strompreis von 583,53 EUR (145,68 EUR + (0,19866 EUR*2300 kWh)). Macht monatlich 48,63 EUR. Rund 50 EUR!
Unser Guthaben aus der Jahresverbrauchsabrechnung 2010 beläuft sich auf 289,78 EUR. Bei diesem Guthaben sind unsere voraussichtlichen Verbindlichkeiten an Sie bereits bis Mitte/Ende Juni beglichen (50 EUR*5 Monate = 250 EUR, Rest für Juni 39,78 EUR).
Wegen mangelnden Vertrauens in Ihr Unternehmen haben wir bereits die Kündigung dieses Stromliefervertrages durch einen anderen Anbieter in Auftrag gegeben. Wir gehen unter den gegebenen Umständen davon aus, dass der Anbieterwechsel zum 01.06.2011 reibungslos erfolgen kann.
Wir entziehen Ihnen die Einzugsermächtigung von unserem Konto, wie wir Ihnen am Anfang dieses Schreiben bereits mitgeteilt haben. Gleichzeitig werden wir bei unserer Bank eine Lastschriftsperre setzten lassen.
Sollte der Stromliefervertrag wider Erwarten noch über den oben genannten Zeitpunkt fortbestehen, werden wir rechtzeitig für Juni 10,22 EUR und dann monatlich 50,00 EUR als Abschlag an Sie überweisen.
Forderung: Beendigung des Stromliefervertrages zum 31.05.2011 mit Schlussabrechnung.
Hochachtungsvoll
S. W.