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Antwort zu folgender Beschwerde

Damit meine Frau einen wichtigen Flug von Frankfurt nach Brasilien nehmen konnte, musste sie am Sonntag, 1. Mai 2011, um 10 Uhr am Flughafen Frankfurt am Main sein.

Um 23 Uhr am Samstag rief ich die Bahnauskunft an, ob es da eine Möglichkeit gäbe, mit der Bahn rechtzeitig anzukommen. Antwort: Ja, um 4:48 Uhr von Berlin Südkreuz direkt zum Flughafen Frankfurt am Main. Ankunft: 9:49 Uhr. Ich habe dies dann gebucht und gleich per Kreditkarte bezahlt. Um eine mögliche Busverbindung über Nacht habe ich mich dann nicht mehr gekümmert.

Als ich nun um ca. 4:25 Uhr am Bahnhof ankomme, hole ich die Fahrkarte mit der Kreditkarte am Automaten ab und suche den Bahnsteig. Den kann ich aber nicht finden und suche in dem ausgehängten Fahrplan. Dort stelle ich zwar fest, dass es eine solche Verbindung gibt, jedoch nur Mo-Sa. Es war aber Sonntag! Ich rufe also die Auskunft wieder an und erwische wirklich wieder die selbe Mitarbeiterin, die mir das Ticket verkauft hat. Sie bestätigt mir, dass sie einen Fehler gemacht und das Ticket storniert werden würde. Das hilft mir in diesem Moment leider recht wenig.

Ich steige ins Auto und rase nach Frankfurt und meine Frau erwischt den Flieger auch noch rechtzeitig. Danach fahre ich wieder nach Berlin (völlig übermüdet und fix und alle).

Meine Frage: Da das Ticket ca. 90 Euro, die Benzinkosten aber nachweislich (Belege aufgehoben) über 200 Euro waren, habe ich jetzt Anspruch auf Schadenersatz? Also mindestens das Benzin Geld bzw. die Differenz zum Ticket? Habe ich evtl. sogar Anspruch auf eine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten einer zwölf Stunden Autofahrt?

P. S. Ein Flugticket hätte ca. 400 Euro gekostet und es wäre um 4:30 Uhr auch nicht sicher gewesen, ob es geklappt hätte.

Vielen Dank schon mal für hilfreiche Hinweise!

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