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Antwort zu folgender Beschwerde

Flexstrom ignoriert meinen Widerspruch gegen die drastisch erhöhten Gebühren und die daraufhin ausgesprochene Kündigung.

Hintergrund:

Nachdem ich Anfang April eine Mahnung erhielt, die einen für mich nicht nachvollziehbaren Betrag auswies, habe ich am 04.04.2011 nachgefragt und um Bestätigung der mir bekannten Konditionen gebeten. Diese habe ich am 11.04.2011 erhalten und daraufhin den korrekten Abschlag für die neue Lieferperiode (01.0.2011 - 30.04.2012), abzüglich des Aktionsrabattes, überwiesen.

Daraufhin teilte mir Flexstrom am 13.04. per Mail mit, dass sie mir diese Bestätigung nur irrtümlich gesendet hätten und die ab dem 01.05.2011 gültigen Konditionen bereits in einem Schreiben vom 14.02.2011 zugestellt wurden. Die im Anhang gesendeten Konditionen waren erheblich schlechter. Ein Hinweis auf die Preiserhöhung und das damit einhergehende Sonderkündigungsrecht war nicht enthalten.

Daraufhin habe ich Flexstrom informiert, dass mir Schreiben erst am 13.04. zugegangen ist und ich den genannten neuen Bedingungen widerspreche, da Flexstrom auf ihrer Webseite derzeit immer noch vergleichbare Konditionen wie 2010 anbietet.

Flexstrom antwortete nun, dass diese Preise nur für Neukunden seien. (Interessant - auf der Webseite fehlt jeglicher Hinweis darauf und auf die danach erfolgende Erhöhung.) Daher habe ich am 25.04.2011 erklärt, mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen (zum 30.05.2011, ersatzweise zum nächstmöglichen Termin). Der Form halber habe ich diese Kündigung am 03.05.2011 per Fax (mit Sendebericht) bestätigt.

Daraufhin erhielt ich zunächst nur am 05.05.2011 (datiert vom 03.05.) erneut eine Mahnung über die Vorauszahlung zu den neuen, nicht akzeptierten Konditionen (abzüglich der bereits am 11.04. geleisteten Vorauszahlung).

Weiterhin wurde mir mit Schreiben vom 06.05.2011 eine Kündigung zum 30.04.2012 bestätigt, also zum regulären Termin anstatt wie gefordert zum 31.05.2011.

Daher fordere ich nach wie vor

  • Anerkennung der außerordentlichen Kündigung zum 31.05.2011
  • Lieferung zu den vereinbarten Konditionen bis zur Beendigung des Vertrages
  • Sofortige Erstattung der zu viel gezahlten Vorauszahlung
  • Zeitnahe Endabrechnung unter Berücksichtigung des Aktionsbonus von 120 Euro
  • Korrekter Hinweis auf zeitlich begrenzte Neukundenangebote

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