Wollen Sie auf Diese Beschwerde antworten?
Antwort zu folgender Beschwerde

Nur ein weiterer Fall von vielen hier schon beschriebenen. Auch ich habe aufgrund der exorbitanten Preissteigerung den Vertrag zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt. Der Unterschied bei mir ist nur, ich habe mehr Strom verbraucht, als ich in dem Strompaket gekauft habe.

Das hat FlexStrom in der Schlussrechnung auch alles fein säuberlich aufgeführt, Paketpreis, Grundgebühr, Verbrauch, gewährte Frei-kWh - nur die Erstattung des versprochenen Bonus fehlte natürlich. Mir wurden 140,13 € berechnet.

Nach wochenlangem nutz- und erfolglosem E-Mail-Verkehr habe ich nun die unstrittigen 45,13 € überwiesen. Auf die schon erfolgte Rechtsprechung gegen FlexStrom in den gleich gelagerten Fällen habe ich bereits hingewiesen. Trotzdem erhielt ich heute eine Mail, in der mir ein externer Forderungseinzug angedroht wird.

Hier der Mail-Verkehr (Anreden und Grußformeln habe ich weggelassen)

31.03.2011 an FlexStrom

Ihre Rechnung vom 28.03.2011 habe ich erhalten. Ich reklamiere diese Rechnung, da der mir von Ihnen schriftlich zugesagte einmalige Bonus von 95,00 € nicht berücksichtigt wurde. In diesem Zusammenhang verweise ich auf mein Kündigungsschreiben vom 12.10.2010 (Wirksamwerden der Kündigung zum Laufzeitende, nach Ablauf von 12 Monaten, dem ersten Belieferungsjahr - siehe auch Punkt 7.3 Ihrer AGB).

Bitte übersenden Sie mir eine korrigierte Rechnung. Den dann um 95,00 € verminderten Rechnungsbetrag werde ich umgehend überweisen. Die Ihnen erteilte Lastschrifteinzugsermächtigung widerrufe ich hiermit ausdrücklich.

08.04.2011 von FlexStrom

Wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 31.03.2011. Gern kümmern wir uns um Ihr Anliegen. Nach unseren Unterlagen wurde Ihre Schlussrechnung korrekt erstellt. Damit wir Ihre Forderung mit der gebotenen Sorgfalt für Sie prüfen können, übersenden Sie uns bitte die genauen Vertragsdetails, aus denen Sie Ihren Anspruch herleiten. Nach Eingang werden wir diese schnellstmöglich prüfen und dann gegebenenfalls eine Rechnungskorrektur für Sie veranlassen. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung. Für die Zahlung des Betrages von 140,13 € aus der Rechnung 933986, haben wir uns eine Frist bis zum 22.04.2011 vorgemerkt. Sollten noch immer Unklarheiten Ihrerseits bestehen, bitten wir Sie um eine entsprechende Rückinformation bis zum 22.04.2011. Sollten wir bis dahin von Ihnen keine Nachricht erhalten, gehen wir davon aus, dass Ihrerseits die Forderung akzeptiert und in der oben genannten Frist beglichen wird.

11.04.2011 an FlexStrom

Ich zitiere 1. die Vertragsbestätigung von Flexstrom vom 16.11.2009, FS-2766:

DieTarifbestandteile Ihres gewählten Tarifs 2400er Partner FlexStrom Online sind:

Ihr Arbeitspreis: 0,173 €/kWh

Ihr Mehrverbrauchspreis: 0,209 €/kWh

Ihre Grundgebühr: 4,00 €/Monat

Ihr Aktionsbonus: 95,00 €

Ihre Frei-kWh: 55

Ihre gewünschte Zahlungsweise: jährlich

Der Aktionsbonus wird Ihnen vereinbarungsgemäß nach zwölf Monaten erstattet.

und 2. Ihre AGB, Pos. 7.3:

Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, gewährt Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam (was ja bei mir der Fall ist). Ich bitte daher nochmals um eine korrigierte, korrekte Schlussrechnung. Den dann um den Bonus von 95,00 € verminderten Betrag werde ich umgehend überweisen.

18.04.2011 von FlexStrom

Wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 11.04.2011. Gern hätten wir Ihr Anliegen bereits abschließend für Sie geprüft. Nach unseren Unterlagen wurde Ihre Schlussrechnung jedoch korrekt erstellt. Damit wir Ihre Forderung mit der gebotenen Sorgfalt prüfen können, benötigen wir allerdings die entsprechenden Unterlagen, aus denen Sie Ihren Anspruch herleiten, in Kopie. Diese haben wir bisher leider nicht bzw. nicht vollständig erhalten. Benennen Sie dabei bitte so genau wie möglich alle Regelungen, auf die Sie Ihren Anspruch begründen. Nach Eingang werden wir Ihr Anliegen schnellstmöglich prüfen und dann gegebenenfalls eine Rechnungskorrektur für Sie veranlassen. Für Ihre Mühe übersenden wir Ihnen anbei einen Reisegutschein im Wert von bis zu 100 Euro. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung.

18.04.2011 an FlexStrom

Den rot markierten Text (an dieser Stelle stand der Text meiner Mail vom 11.04.2011) habe ich am 11. April an Ihre Kollegin gesendet. Dabei bin ich davon ausgegangen, dass in Ihrem Hause selbstverständlich eine Kopie Ihrer erwähnten Vertragsbestätigung und die AGB vorliegen. Ihrem Wunsche entsprechend finden Sie beides nunmehr als PDF in der Anlage zu dieser Mail.

Ich bitte daher nochmals um eine korrigierte, korrekte Schlussrechnung. Den dann um den Bonus von 95,00 € verminderten Betrag werde ich umgehend überweisen.

27.04.2011 von FlexStrom

Wir bedanken uns herzlich für die Zusendung Ihrer Unterlagen vom 18.04.2011. Leider können wir daraus keinen Anspruch auf die geforderte Gutschrift erkennen. Für Ihre Unterstützung vielen Dank.

27.04.2011 an FlexStrom

Bitte begründen Sie Ihre für mich nicht verständliche Antwort. In der Ihnen übersandten Vertragsbestätigung Ihres Unternehmens FlexStrom vom 16.11.2009 steht wörtlich: IHR AKTIONSBONUS: 95,00 € und drei Zeilen tiefer DER AKTIONSBONUS WIRD IHNEN VEREINBARUNGSGEMÄSS NACH 12 MONATEN ERSTATTET. Wieso können Sie daraus keinen Anspruch auf die geforderte Gutschrift erkennen? PS. : Vielleicht noch zur Verdeutlichung und als Erinnerung sende ich Ihnen als PDF-Anhang Ihren Internettarif, auf dessen Grundlage der Vertrag geschlossen wurde.

Am 18.11.2009 habe ich Ihnen 368,20 € + 95,00 € = 463,20 € überwiesen. Diese 95,00 € AKTIONSBONUS berücksichtigen Sie nun also bitte in meiner Rechnung als Gutschrift!

04.05.2011 von FlexStrom

Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.04.2011. Bezugnehmend darauf müssen wir Ihnen mitteilen, dass Ihnen kein Bonusanspruch zusteht. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, setzt ein solcher Anspruch gemäß Ziffer 7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam. Diese Ausnahme ist vorliegend nicht gegeben. Auch sonst haben Sie uns auf unsere Nachfrage keine Umstände mitteilen können, nach denen Ihnen ausnahmsweise, beispielsweise wegen einer Sondervereinbarung, der Bonus zustünde.

Aus diesem Grund bedauern wir, die Ihnen zugestellte Schlussrechnung nicht korrigieren zu können. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Für die Zahlung des Betrages von 140,13 € aus der Rechnung 933986 haben wir uns eine Frist bis zum 11.05.2011 vorgemerkt. Sollten noch immer Unklarheiten Ihrerseits bestehen, bitten wir Sie um eine entsprechende Rückinformation bis zum 11.05.2011. Sollten wir bis dahin von Ihnen keine Nachricht erhalten, gehen wir davon aus, dass Ihrerseits die Forderung akzeptiert und in der oben genannten Frist beglichen wird. Sollten die Ihnen gesetzte Zahlungsfrist fruchtlos verstreichen, sind wir gezwungen, den Vorgang an unser Forderungsmanagement zu übergeben.

04.05.2011 an FlexStrom

Sie schreiben: Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, setzt ein solcher Anspruch gemäß Ziffer 7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam. Nur mal zur Richtigstellung, das haben Sie mir nicht mitgeteilt, sondern ich Ihnen. Bereits bei meiner Kündigung vom 12.10.2010. Schauen Sie einfach mal rein. Und dann: Diese Ausnahme ist vorliegend nicht gegeben. Dann erklären Sie mir doch bitte einmal, wieso nicht?

Ich weiß nicht mehr, zum wievielten Male ich es erkläre: DIE KÜNDIGUNG WURDE NACH ABLAUF DER MINDESTVERTRAGSLAUFZEIT WIRKSAM: Der Vertrag lief exakt ein Jahr, vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010. Das sind nach Adam Riese zwölf Monate = ein Jahr. Die heute erhaltene Mahnung betrachte ich als gegenstandslos. Bisher dachte ich, diese Angelegenheit, die ich als ein Versehen Ihrerseits ansah, auf diesem Wege klären zu können. Leider scheint dies nicht der Fall zu sein.

Ich erwarte daher von Ihnen bis zum 10.05.2011 eine korrigierte Schlussrechnung. Falls ich diese bis dahin nicht erhalten haben sollte, werde ich Ihnen den geforderten Rechnungsbetrag abzüglich des mir zustehenden Bonus von 95,00 € überweisen und den gesamten Vorgang an die entsprechenden Internetportale, Verbraucherschutz und Bundesnetzagentur weiterleiten.

12.05.2011 von FlexStrom

Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 04.05.2011. Bezugnehmend darauf müssen wir Ihnen erneut mitteilen, dass Ihnen kein Bonusanspruch zusteht. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, setzt ein solcher Anspruch gemäß Ziffer 7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam. Diese Ausnahme ist vorliegend nicht gegeben. Auch sonst haben Sie uns auf unsere Nachfrage keine Umstände mitteilen können, nach denen Ihnen ausnahmsweise, beispielsweise wegen einer Sondervereinbarung, der Bonus zustünde. Aus diesem Grund bedauern wir, die Ihnen zugestellte Schlussrechnung nicht korrigieren zu können. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

13.05.2011 an FlexStrom

Vielen Dank für Ihre heutige Nachricht, auch wenn es nur wieder derselbe vorgefertigte Musterbrief war. Die ständige Wiederholung macht ihn jedoch nicht richtiger. Bezugnehmend darauf verweise ich erneut und nachdrücklich darauf, dass mir der vertraglich vereinbarte Bonus zusteht. Wie wir uns bereits mehrfach gegenseitig mitgeteilt haben, setzt ein solcher Anspruch gemäß Ziffer 7.3 Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam. Diese Ausnahme ist logischerweise gegeben. Die Mindestvertragslaufzeit betrug zwölf Monate. Der Vertrag lief exakt zwölf Monate. Die Kündigung wurde nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit wirksam.

Leider sind Sie mit keinem Wort auf den Inhalt meiner Nachricht vom 04.05.2011 eingegangen, sondern haben nur wörtlich die Nachricht Ihrer Kollegin Frau S. vom 04.05.2011 wiederholt. Letztmalig fordere ich Sie daher auf, mir eine korrigierte Schlussrechnung zu schicken. Ansonsten sehe ich mich dazu veranlasst, meinen Anspruch über das Ihnen sicher bekannte Internetportal ReclaBox bzw. Verbraucherschutz und Bundesnetzagentur durchzusetzen. Ehrlich gesagt, bin ich diesen Mailwechsel Leid.

16.05.2011 von FlexStrom

Vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 13.05.2011. Bezugnehmend darauf müssen wir Ihnen letztmalig mitteilen, dass Ihnen kein Bonusanspruch zusteht. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, setzt ein solcher Anspruch gemäß Ziffer 7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam.

Diese Ausnahme ist vorliegend nicht gegeben. Auch sonst haben Sie uns auf unsere Nachfrage keine Umstände mitteilen können, nach denen Ihnen ausnahmsweise, beispielsweise wegen einer Sondervereinbarung, der Bonus zustünde. Aus diesem Grund bedauern wir, die Ihnen zugestellte Schlussrechnung nicht korrigieren zu können. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

16.05.2011 an FlexStrom

Natürlich könnte ich auch die 373. Beschwerde über Ihr Unternehmen in der ReclaBox schreiben, oder auch ein Fax an Ihren Vorstandsvorsitzenden Herrn Mundt und an BILD schicken, damit ich nicht mehr Ihre vorgefertigten Musterbriefe mit immer demselben Text erhalte. Ich verweise einfach mal auf das Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten vom 24.01.2011, Az. 3 C 377/10, das Ihnen ja sicher bekannt ist. Wie bereits angekündigt, habe ich soeben 45,13 € auf das FlexStrom-Konto bei der Berliner Sparkasse überwiesen. Ich betrachte die Angelegenheit hiermit als erledigt.

17.05.2011 von FlexStrom

Hiermit möchten wir Ihnen nochmals abschließend die Sachlage erläutern, warum Sie zur Zahlung der Forderung verpflichtet sind. Wie wir Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt hatten, setzt ein solcher Anspruch gemäß Ziffer 7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, in Ihrem Fall nach dem 31.12.2010, wirksam.

Da Ihr Vertrag jedoch zum 31.12.2010 endete und Sie uns auf unsere Nachfrage auch sonst keine Umstände mitteilen können, nach denen Ihnen ausnahmsweise, beispielsweise wegen einer Sondervereinbarung, der Bonus zustünde, ist eine Rechnungskorrektur leider nicht möglich.

Wir hoffen, dass unsere Erläuterung Ihnen hilfreich war. Für die Zahlung der offenen Gesamtforderung von 140,13 Euro haben wir uns eine Frist bis zum 31.05.2011 vorgemerkt. Sollten noch immer Unklarheiten Ihrerseits bestehen, bitten wir Sie um eine entsprechende Rückinformation bis zum 24.05.2011. Sollten wir bis dahin von Ihnen keine Nachricht erhalten, gehen wir davon aus, dass Ihrerseits die Forderung akzeptiert und in der oben genannten Frist beglichen wird. Sollte die Ihnen gesetzte Zahlungsfrist fruchtlos verstreichen, sind wir gezwungen, den externen Forderungseinzug einzuleiten.

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
Zurück