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Antwort zu folgender Beschwerde

Vertragsnummer: 900001114126

Auch ich habe zwischenzeitlich eine Brieffreundschaft zum Stromanbieter Flexstrom aufgebaut.

Mein Vertrag begann wirklich sehr unkompliziert zum 01.07.2009.

2400 Partner Frühlingsaktion

Das Geld überwiesen und danach lief auch alles reibungslos ab. Dann war das Jahr fast rum, ich war glücklich mit meinem Anbieter und dann kam die Anschlussrechnung: Leider passten die in der Anschlussrechnung angegeben Preise nicht mit den aus dem Internet überei.n

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Preise Lt. Anschlussrechnung:

Arbeitspreis: 0,194 €/kWh

Grundgebühr: 8,50 € pro Monat

Mehrverbrauch: 0,279 €/kWh

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Preise Lt. Flexstrom Internet:

Arbeitspreis: 0,187 €/kWh

Grundgebühr: 8,25 € pro Monat

Mehrverbrauch: 0,269 €/kWh

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lt. den AGB von Flexstrom bzgl. Preise

7.1 Die Preise des von Ihnen gewählten Tarifes entnehmen Sie bitte der gültigen Preisliste.

7.2 … Die jeweils gültige Preisliste und die jeweils gültige Tarifübersicht erhalten Sie jederzeit auf Anforderung von FlexStrom. Sie sind auch jederzeit aktuell auf den Internetseiten von FlexStrom veröffentlicht.

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Nachdem ich Felxstrom über diesen Missstand informierte und auch gerne bereit war, zu den gültigen öffentlich ausgeschriebenen Preisen den Vertrag fortzusetzen, bekam ich einen Brief, dass ich den Vertrag mit Flexstrom kündigen wollte. Da dieser jedoch aus Textbausteinen zusammen gebaut war, war die Formulierung teils als Kündigung teils als Angebot auf Fortführung formuliert – ich wusste nun gar nicht, ob ich nun gekündigt bin oder nicht. Schlußendlich war es jedoch das Vertragsende - von wem auch immer eingeleitet!

Was ich jedoch zu diesem Zeitpunkt schon komisch fand, dass Flexstrom seine eigenen AGB nicht beachtet und es zu einer Kündigung kommt, obwohl ich diese eigentlich gar nicht wollte und nur auf die AGB mit Verweis auf die gültigen Preise lt. Internet hingewiesen habe. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich aber noch nicht, was noch kommen wird!

Am 02.02.2011 (sieben Monate später) erhielt ich dann meine Schlussrechnung: mich wunderte nur, warum ein Tarifwechsel ohne mein Wissen stattgefunden hatte und der Aktionsbonus von 100 € fehlte. Somit widersprach ich der Schlussrechnung und erhielt folgende Antwort:

"Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07.02.2011. Gern haben wir die Angelehehit für Sie geprüft und nehmen dazu wie folgt Stellung: Wir haben Sie mit dem Schreiben vom 22.08.2009 über eine Preisanpassung zum 01.10.2009 in Kenntnis gesetzt.

Da wir keine anderslautenden Informationen erhalten haben, gehen wir von einer ordnungsgemäßen Zustellung aus. Die Preisanpassung hat deshalb Bestand, eine Korrektur der Rechnung kann leider nicht erfolgen.

Gerne senden wir Ihnen nochmals unsere Preisanpassung in Kopie zu."

Schön, die Antwort bringt mich nur nicht weiter, da ich keine Information über eine Preisanpassung erhalten habe, dementsprechend noch mal ein Brief geschrieben:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Frau P.,

hiermit nehme ich Bezug auf Ihre Mail vom 16.02.2011 und widerspreche auch hier Ihren Ausführungen bzgl. der Vertragsanpassung und möchte Sie noch mal auf den nicht verrechneten Aktionsbonus hinweisen.

Sehr nett von Ihnen Frau P., mir noch mal die Preisanpassung zuzuschicken, die ich leider nie erhalten habe. Es ist jedoch auch egal, ob ich diese erhalten habe oder auch nicht, denn juristisch handelt es sich hier lediglich um ein Angebot von Ihnen, das zu seiner Wirksamkeit meine ausdrückliche Annahme bedurft hätte. Die Annahme ist durch mich nicht erfolgt, auch nicht durch mein Schweigen. Somit ist der neue Vertrag nie zustande gekommen und die erhöhte Grundgebühr nicht haltbar.

Des Weiteren sind sie auf den versprochen Aktionsbonus leider in Ihrer Mail nicht eingegangen. Ich möchte Sie hier noch mal dringlichst bitten, diesen mit zu verrechnen. Um hier Missverständnisse direkt aus dem Weg zu räumen, dass eine Kündigung von Ihnen erst nach den zwölf Monaten hätte eingehen dürfen, kann ich Ihnen nur sagen, dass diese Regelung unklar ist.

7.3 Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, bietet Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Damit dieser fällig wird, darf Ihr Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der ersten zwölf Versorgungsmonate von Ihnen selbst oder FlexStrom gekündigt werden. Neukunde ist, wer in den letzten sechs Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von FlexStrom beliefert wurde.

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ausgehend von der Verständnismöglichkeit eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von verständlichen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden. Danach ist davon auszugehen, dass ich die Klausel so verstehe, dass der Aktionsbonus (der nicht etwas "Treuebonus" genannt wird) dann ausgezahlt bekomme, wenn der Vertrag zwölf ungekündigt durchgeführt wird, wenn also frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Der rechtlich nicht vorgebildete Durchschnittskunde unterscheidet nämlich nicht zwischen Kündigungsausspruchszeitpunkt und Kündigungswirkungszeitpunkt. Dieses tut nur der rechtlich vorgebildete Kunde.

Will Flexstrom ausschließlich die Vertragstreue des Kunden belohnen, als Neukunden einen Treuebonus (eine Prämie) nur auszahlen, wenn sie mehr als ein Jahr in der Belieferung verbleiben, so muss Flexstrom dieses in ihren AGB auch so unmissverständlich ausdrücken.

Somit ergibt sich eine Schlussrechnung von:

Grundgebühr: 23,88 €

Mehrverbrauchskosten 147,33 €

Aktionsbonus - 100,00 €

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Rechnungsbetrag 71,21 €

Ich bitte Sie letztmalig, die Abschlussrechnung entsprechend den oben geschilderten Ausführungen anzupassen, da ich mich ansonsten gezwungen sehe, dieses unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts einzuklagen."


Eine Antwort von Flexstrom kam - ein Schreiben mit Standartbausteinen, dass die Schlussabrechnung korrekt sei und das zur Prüfung jedoch noch die entsprechenden Unterlagen, aus denen ich den Anspruch herleite, fehlen würde.

Bei Bemühungen, andere Stellen auf die Machenschaften von Flexstom hinzuweisen, musste ich leider feststellen, dass die Bundesnetzagentur für Probleme dieser Art mit dem Stromanbieter nicht zuständig ist, diese Vorgehen von Flexstrom jedoch bedauert.

Die Verbraucherzentrale ist hier schon der besserer Ansprechpartner, die bei vielen Fällen schon das Vorgehen an die passenden Stellen (Politik sowie auch über Gerichte) weitertragen und dem generellen Vorgehen ein Ende setzen können. Leider ist man, sofern es noch nicht so weit ist, nach einer Rechtsberatung durch die Verbraucherzentrale wieder auf sich selbst gestellt!

Da ich mit den Rückantworten von Flexstrom nichts anfangen konnte und zu diesem Zeitpunkt der Rechnungsbetrag lt. Flexstrom von meinem Konto eingezogen wurde, ließ ich diesen zurück buchen und überwies den Betrag, der lt. meiner Rechnung zu begleichen wäre (ich hatte ja schließlich ca. 500 KWh mehr verbraucht, die zum jetzt üblichen hohen Mehrpreis verrechnet wurden). Die Überweisung veranlasse ich am 03.03.2011

Und man glaubt es kaum, direkt auf die Aktion folgt eine, nein, die zweite Mahnung vom 10.03.2011. Wann hätte ich auch in dieser kurzen Zeit schon die erste Mahnung erhalten können?

So, erst mal zurückschreiben:

"Vertragsnr. 900001114126

Rechnungsnr 877271

Ihre Mahnung vom 10.03.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich Bezug auf Ihre Mahnung vom 10.03.2011 und widerspreche diesen dort aufgeführten Beträgen.

1. Es handelt sich hierbei um die erste Mahnung Ihrerseits, dieses sei jedoch nur formhalber angemerkt, da es allein schon zeitlich nicht für zwei Mahnungen reicht. Es geht hier wohl ehe darum, die lt. Ihren AGB möglichen 3,50 € Unkostenpauschale aufzuschlagen, die erst ab der zweiten Mahnung möglich sind!

2. In meiner schriftlichen Stellungnahme vom 14.02.2011 beziehe ich mich auf folgende Urteile:

Landgericht Heidelberg Aktenzeichen: 12 O 76/10 KfH

Amtsgericht Tiergarten Aktenzeichen: 3 C 377/10

und möchte diese Ausführung hier nicht noch einmal ausführlich darstellen, da ich das Schreiben noch mal als Anhang beigefügt habe. Ich möchte Sie jedoch bitten, mir anhand der AGB bzw. BGB bzw. gültigen Rechtsprechungen darzulegen warum:

a) ein Tarifwechsel Ihrerseits ohne Zustimmung von mir rechtens ist

b) der Aktionsbonus nicht ausgezahlt werden kann

3. Des weiteren habe ich den Vertrag und die AGB auch noch als Anhang beigefügt, da Ihnen diese wohl abhanden gekommen sind, wenn ich Ihr Schreiben 23.02.2011 richtig verstanden habe.

4. Ich war bei der Polizei und habe eine Anzeige gegen Flexstrom erstattet, da trotz Stellungnahme meinerseits in Bezug auf geltendes Recht (BGB) und rechtskräftigen Urteilen (s. o) nur Standardschreiben und Mahnungen von Ihnen zurückgeschickt werden und Sie somit wissentlich entgegen geltendes Recht verfahren.

Somit ergibt sich für mich immer noch ein Schlussrechnungbetrag von 71,21, den ich Ihnen auf Ihre Konto überwiesen habe."


Die Antwort von Flexstrom folgte prompt – keine Erklärung warum und wieso – war ja auch bisher nicht der Fall, warum hätte das dann jetzt passieren sollen. Nein, mein Fall wurde weiter zu einer Inkasso Firma geleitet.

Man muss ja dran bleiben – somit der Forderung widersprochen und auf die nicht rechtswirksame Tarifänderung und den versprochenen Bonus hingewiesen, da die Wirksamkeit der Kündigung erst nach Beendigung des Belieferungsjahres eingetreten ist und mir somit der Bonus zusteht.

Da ich es bisher noch nicht geschafft hatte, alle Unterlagen bei der Polizei einzureichen, holte ich dieses nun nach und machte eine Anzeige wegen Betrugs gegen die Firma Flexstrom. Jetzt bin ich mal gespannt, was als nächstes passieren wird – halte Euch auf dem laufenden!

Gruß

ExFlex

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