Bzgl. Historie versuche ich es kurz zu halten, da hier viel Ähnlichkeiten zu anderen Fällen bestehen.
Abschluss am 22.11.2010
Mit Schreiben von Verivox wurden die Preise für das erste Belieferungsjahr bestätigt. Hätten die geschrieben, dass die EEG-Umlage, welche am 01.01.2011 erhöht wurde, noch nicht im Preis enthalten ist, und somit auch der Arbeitspreis sich nochmals erhöhen wird, hätte ich an dieser Stelle widerrufen.
Eingangsbestätigung Stromio am 22.12.2010 (auch kein Hinweis auf Preiserhöhung)
Am 22.01.2011 Auftragsbestätigung, Arbeitspreis und Grundpreis werden von Stromio schriftlich bestätigt. Die Höhe der Abschlagszahlung ist deutlich überhöht. Und monatliche Fälligkeiten sind Vorauskasse.
Eingang für E-Mails vom 22.01, 17.03, 5.4., wurden zwar bestätigt, jedoch offensichtlich nicht bearbeitet.
Mit E-Mail vom 5.4. wurde Einzugsermächtigung begrenzt. Mit Abbuchung (3.5.) wurde dies ignoriert und erneut der volle Betrag abgebucht./p>
Einschreiben am 10.05. wurde am 20.05.2011 beantwortet (erstes Lebenszeichen). Hier hieß es, lapidar, dass zum 01.01.2011 eine Preiserhöhung wegen EEG-Umlage erfolgt sei. Man habe mich mit Schreiben vom 27.12.2010 darüber informiert. Dieses Schreiben liegt mir jedoch nicht vor.
Dies war allerdings Stromio bereits seit 15.10.2010 bekannt.Die Wettbewerbszentrale hat mit Presse Mitteilung vom 13.05.2011 bekannt gegeben, dass diese Praxis einen Verstoß bzgl. unlauterer Wettbewerb darstellt, weswegen die zwei Unternehmen abgemahnt worden seien, die diese Praxis vollzogen haben. Die beiden Unternehmen haben diesbezüglich eine Unterlassungserklärung abgegeben. Mich würde wundern, wenn nicht eines dieser Unternehmen die Stromio GmbH ist.
Ich habe diesen Vorfall jetzt u. A. der Wettbewerbszentrale im Hamburg (Tel. : 040/3020010) gemeldet. Auch habe ich Strafanzeige gegen Stomio u. A. wegen V. a. gewerbemäßigen Betrug erstattet, da diese einmal zu unrecht von einer so nicht existierenden Einzugsermächtigung Gebrauch gemacht haben, und da diese trotz besseren Wissens noch weit nach dem 15.10.2010 diese Preise im Angebot nicht angegeben haben und offensichtlich so Kunden täuschen wollten.
Darüber hinaus werben diese mit "Kein Vorauskassetarif, nur übliche monatl. Abschlagszahlung". Fakt ist, dass diese in Ihren AGBs nichts mehr davon wissen wollen. Hier werden die Abschlagszahlungen bis zu 14 Tage VOR monatlicher Stromlieferung fällig.
Auch bei einer Rechtsberatung wurde mir gesagt, dass dies nicht üblich ist, auch nicht haltbar sein wird. Ob das seine Richtigkeit hat und alle Stromiokunden dies hätten wissen und verstehen müssen, werden wohl jetzt die Staatsanwaltschaft und diverse Gerichte klären müssen.
Ich befürchte, dass Stromio vor einer Entscheidung bereits Konkurs anmeldet und dieser Geschäftsführer mit gleicher Masche und anderem Unternehmen so weiter macht, oder sich sogar mit sehr viel Geld absetzt.
Ich bezweifele auch, dass so einige Bestandteile der AGBs wirksam sind. Ich finde es auch besonders dreist, dass seitens Stromio mit diversen Siegel geworben wird. Darunter befindet sich sogar ein Siegel bzgl. Kunden-Service vom TÜV Süd. Bis lang war ich der Meinung, dass ein TÜV Siegel nur getragen werden darf, solange sich alle Randbedingungen nicht verändern. Bzgl. der Nichterreichbarkeit glaube ich nicht, dass Stromio jetzt noch einmal ein solches Siegel erlangen könnte. Die Nichterreichbarkeit erscheint mir primär zwei Gründe zu haben. Zum einen Zermüben der Kunden und zum anderen Bereicherung durch nicht oder zu schlecht besetzte kostenpflichtige Hotline.
1. Die Kunden sind auf Grund des Verhaltens sauer. Und wollen Stromio erreichen!
2. Ein Kontaktversuch per E-Mail wird misslingen, da auf Grund vieler berichteter Kundenerfahrungen einfach nicht reagiert wird.
3. Bei der kostenpflichtigen Hotline wird man in der Warteschleife geparkt, womit auch die Kasse von Stromio klingeln dürfte.
4. Ein Einschreiben hilft zwar, aber verursacht beim Kunden damit die höchsten Kosten.
So hält man sich die "nörgelnden" Kunden vom Leib! Und wenn das Einschreiben kommt, ist ja auch nicht so schlimm, dann kann man den Kunden einfach per E-Mail antworten, und es kostet Stromio wieder nicht viel.
Ich glaube auch, dass der TÜV sich mit solchen Siegeln kein Gefallen tut.
Jeder, der solche Erfahrungen gemacht hat, sollte folgende Stellen Informieren:
1. Bundesnetzagentur
2. Bundesverband der Verbraucherzentralen Berlin
3. Wettbewerbszentrale Hamburg
4. Strafanzeige bei Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
5. eventuell Rechtsberatung einholen (z. B. Anwalt mit oder ohne Rechtschutz, Verbraucherzentrale, über Vereine, etc.)
6. Eine Schiedsstelle müsste es wohl auf Grund EU geben, gibt es aber bis lang offensichtlich nicht.
Ich hoffe, dass ich keinen vergessen habe. Um Ergänzung wird gebeten.
Ich wünsche allen viel Erfolg beim Kampf gegen die Arbeitsweisen von Stromio.