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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich kündigte meinen Vertrag fristgerecht bei FlexStrom, so dass mein Vertragslaufzeit genau zwölf Monate betrug. Meine Abschlussrechnung erhielt ich erst nach diversen Nachfragen und als ich diese dann endlich nach über drei Monaten erhielt, traute ich meinen Augen nicht, denn ich sollte fast € 100,- nachzahlen, obwohl mein Stromverbrauch nicht höher als in den Vorjahren war.

Wie kam denn das? Nachdem ich meine Rechnung analysiert hatte, hatte ich folgende Fehler auf meiner Abschlussabrechnung festgestellt:

1. Die Zählerstände bei Vertragsbeginn und Vertragsende waren jeweils zu meinen Ungunsten verändert worden, so dass mir insgesamt 587kw zu viel in Rechnung gestellt wurden.

In der Rechnung stand nur etwas von einer EVU-Ablesung, die laut FlexStrom angeblich von Vattenfall vorgenommen wurde. Nur seltsamer Weise erfuhr ich durch meine Nachfrage bei Vattenfall, dass Vattenfall gar keine Ablesung vorgenommen hat. FlexStrom hat somit die Zählerstände zu Ihren Gunsten verändert und wollte hierdurch mir Stromkosten in Rechnung stellen, die ich bereits bei meinem Vor- und Nachversorger bezahlt hatte.

2. Mein Aktionsbonus in Höhe von € 50,- wurde auf der Endabrechnung gar nicht berücksichtigt. Bei meinen Nachfragen stieß ich auch hier nur auf Granit. Ich erhielt die Antwort: "Übersenden Sie uns bitte die genauen Vertragsdetails, aus denen Sie Ihren Anspruch herleiten." Kein Problem dachte ich in meiner Gutgläubigkeit und scannte schnell meine Vertragsbestätigung ein, aus der mein Aktionsbonus ganz deutlich zu erkennen war. Außerdem steht folgender Satz in dieser Auftragsbestätigung: "Der Aktionsbonus wird Ihnen vereinbarungsgemäß nach 12 Monaten erstattet."

Aber was kam jetzt? Als erneute Antwort erhielt ich ohne weitere Begründung… Leider können wir daraus keinen Anspruch auf die geforderte Gutschrift erkennen. Wie bitte? Das Schreiben mit der Bestätigung des Aktionsbonus kam doch höchst persönlich von FlexStrom!
Auch verwies ich auf die Gerichtsurteile, in denen FlexStrom zur Zahlung des Aktionsbonus verpflichtet wurde:
A) Landgericht Heidelberg, Urteil vom 29. Dezember 2010; Aktenzeichen: 12 O 76/10 KfH; B) Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen: 6 U 7/11
C) Amtsgerichtes Tiergarten vom 24.01.2011, Az. 3 C 377/10
Diese Gerichtsurteile wurden von FlexStrom einfach ignoriert.

Bis heute wurde mir weder der Aktionsbonus noch die zu viel berechneten Kilowattstunden zurück bezahlt.

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