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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe zwölf Monate Strom von der Firma FlexStrom bezogen und während der Vertragslaufzeit zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt. Das entspricht exakt ihren AGB´s 7.3, nach der eine Kündigung, die erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam wird, die Rückzahlung des Aktionsbonus nicht hindert.

Es gibt ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten, in dem genau solch ein Fall schon zu Lasten der Firma FlexStrom entschieden worden ist. Trotzdem habe ich per Mail mehrfach die lapidare Antwort bekommen, dass sie leider keinen Anspruch auf die geforderte Gutschrift erkennen können.

Herrn Marc Breidbach, der sich im Netz oft einschaltet, wenn sich über FlexStrom beschwert wird, habe ich auch zweimal angemailt, bekomme von ihm aber gar keine Antwort.

Die ReclaBox-Beschwerde ist jetzt mein letzter Schritt, bevor ich zum Anwalt gehen muss.

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