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Antwort zu folgender Beschwerde

Mit Lieferbeginn 01.08.2009 wurde ich von FlexStrom mit Strom gem. dem Tarif: FlexStrom 1200er Single Sommeraktion 2009 beliefert.

Folgende Tarifbestandteile lagen dem Vertrag zu Grunde:

  • Arbeitspreis: 0,167 €/kWh
  • Mehrverbrauchspreis: 0,249 €/kWh
  • Grundgebühr: 1,99 €/Monat
  • optionale Preisgarantie: 0,02 €/kWh (wurde von mir nicht angenommen)
  • Aktionsbonus: 80,00 €

Dies ergab für das FlexStrom-Paket einen Gesamtpreis von 224,28 €, den ich vorab überwiesen habe.

Mit Schreiben vom 29.05.2010 bot mir FlexStrom dann an, ein weiteres Jahr Kunde zu bleiben - als Dank, mit einem saftigen Preisaufschlag! Somit machte ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch und kündigte den Vertrag zum 31.07.2010. (= 12 Monate Vertragslaufzeit)

Nun bekam ich knapp ein Jahr nach Vertragsende die lang ersehnte Schlussrechnung zugeschickt. (Verbraucht hatte ich im Abrechnungszeitraum 1681 kWh.) Diese schlüsselt sich nun wie folgt auf:

  • vom 01.08. - 31.10.2009 ist alles korrekt abgerechnet
  • ab dem 01.10.2009 wird dann eine Grundgebühr von 7,90 €/Monat berechnet (anstatt 1,99 €/Monat)
  • ebenfalls ab dem 01.10.2009 wird ein erhöhter Arbeitspreis i. H. v. 0,184 €/kWh berechnet (anstatt 0,167 kWh)
  • der Mehrverbrauch (481 kWh) wird mit 0,279 €/kWh berechnet (anstatt 0,249 €/kWh)
  • vom vereinbarten Bonus i. H. v. 80 € fehlt jede Spur auf der Rechnung

FlexStrom fordert jetzt also von mir eine Nachzahlung i. H. v. 202,54 €. (Berechtigt wären 39,77 €. Diese will man innerhalb von 14 Tagen von meinem Konto abbuchen - ohne im Besitz einer erteilten Einzugsermächtigung zu sein.

Ich fordere FlexStrom auf, die Schlussrechnung zu korrigieren und dabei die in der Vertragsbestätigung vom 04.06.2009 vereinbarten Konditionen zu Grunde zu legen, sowie den vereinbarten Bonus mit zu berücksichtigen. Ebenfalls fordere ich FlexStrom auf, eine rechtswidrige Abbuchung von meinem Bankkonto zu unterlassen.

Die gegen FlexStrom erlassenen Gerichtsurteile sind mir bekannt - ich erspare mir aber hier die Auflistung derselbigen.

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