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Antwort zu folgender Beschwerde

Da mein letztes Schreiben an die Flexstrom AG vom 01.06.2011 bisher unbeantwortet blieb, fordere ich hiermit Flexstrom noch einmal auf, mir den Aktionsbonus in Höhe von 125,00 Euro zuzüglich Verzugszinsen auszuzahlen.

Dafür setze ich Ihnen eine Frist bis zu 20.07.2011.

Die Rechtslage ist eindeutig zu meinem Gunsten (siehe Urteile des Amtsgerichts Tiergarten vom 24.01.2011, Az. 3 C 377/10, sowie des Landgerichts Heidelberg Az. 12 O 76/10 KfH), und ich werde rechtliche Schritte gegen Flexstrom unternehmen, wenn nicht gezahlt wird.

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