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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe im 2009 einen FlexStrom-Vertrag mit einem Neukunden Bonus von 120,-- € abgeschlossen, Vertragsbeginn 01.01.2010

Laut AGB wird dieser Bonus ausgezahlt, wenn man ein Jahr = 12 Monate FlexStrom-Kunde ist.

Wegen der unverschämten Preiserhöhungen habe ich diesen Vertrag zum Ablauf des ersten Jahres gekündigt und um Bestätigung gebeten, dass mir dieser Bonus mit der Endabrechnung verrechnet wird.

Auf mindestens zehn Aufforderungen per Mail hat Flexstrom nur lapidar mitgeteilt, dass der Neukundenbonus gemäß der AGB nicht ausgezahlt werden kann, da ich angeblich die Voraussetzungen nicht erfüllen würde.

Ich habe es mehrfach begründet, dass die Zahlung im Einklang mit den AGB von FlexStrom steht, aber penetrante Kunden scheinen FlexStrom nur zu nerven, so dass mir per Mail mitgeteilt wurde, dass man mir nunmehr zum dritten und letzten! Mal mitteilen würde, dass kein Anspruch besteht. Natürlich wurde wiederum keine plausible Begründung mitgeteilt.

Ich erwarte eine entsprechende Bestätigung, dass der Neukundenbonus in voller Höhe ausgezahlt wird.

Sofern FlexStrom gar nicht mehr reagiert: Letzte Aufforderung mit Frist von 14 Tagen per Einschreiben mit Zustellungsnachweis und danach Klageeinreichung!

Ich bin rechtsschutzversichert und werde FlexStrom schon klarmachen, dass ich nicht gewillt bin, mich einfach abwimmeln zu lassen.

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