Das Internet quillt fast über vor Warnungen, Beschwerden und negativen Erfahrungsberichten von Flex- und Exstrom-Kunden. Ich möchte dieser Fülle nun noch ein Fall hinzufügen.
Aufgrund von ausführlichen ähnlichen Problembeschreibungen, hier nur stichwortartig der Sachverhalt:
- Sep. 2009: Abschluss eines Stromvertrages bei FlexStrom mit Preisgarantie. Aktionsbonus soll nach zwölf Monaten vereinbarungsgemäß erstattet werden.
- 01.01.2010: Lieferbeginn des "günstigen FlexStroms".
- Oktober 2010: Fristgerechte Kündigung mit Hinweis auf Bonuserstattung, Kündigungsbestätigung von FlexStrom.
- 01.01.2011: Kündigung wird gemäß meines Kündigungsschreibens nach zwölfmonatiger Stromlieferung wirksam.
- 28.03.2011: Schlussrechnung ohne Erwähnung oder Verrechnung des Aktionsbonusses.
Es folgt ein ellenlanger Schriftverkehr, in dem ich meine Forderung einer korrigierten Schlussrechnung begründe und in dem mir mit Standardschreiben bzw. Mahnungen geantwortet wird.
- August 2011: Ich ziehe selbst den Bonus ab und überweise FlexStrom den Restbetrag.
- Gleichzeitig meldet sich das Inkassounternehmen IHD Inkasso GmbH mit entsprechender Forderung.
- Inkassounternehmen lehnt mein Widerspruch ab und droht auf Inkasso-Art.
Das ist der gegenwärtige Stand der Dinge.
Ich fordere FlexStrom dazu auf, die Forderung über das Inkassounternehmen zurückzunehmen, da diese, im Blick auf Ziffer 7.3. der AGB (Stand Sep. 2009), keine Berechtigung hat.
Auch im Hinblick auf Urteile des Amtsgerichts Regensburg und Tiergarten (Urteil des Amtsgerichts Regensburg vom 04.05.2011, Az.: 10 C 293/11 sowie das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 24.01.2011 (Az.: 3 C 377/10), hat die Forderung von FlexStrom keine Aussicht auf Erfolg.