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Antwort zu folgender Beschwerde

Im Scheidungsprozess vor dem OLG Naumburg ließ ich mich durch Frau Rechtsanwältin Ingrid Fritze aus Bernau vertreten. Leider, muss ich einfügen!

Die wichtigsten Fragen, wie "was kostet mich der Prozess," sind immer überlächelt worden, Auskünfte dahingehend beschwichtigt, es wird ihnen etwas kosten, ich arbeite ja nicht umsonst, keine Zahlen. Schon gar nicht, da diese Anwältin wusste, dass nach den vorliegenden Unterlagen Beträge in Höhe von 7000,00 Euro möglich sind. Ein einziges Wort in diese Richtung und ich hätte eine außergerichtliche Einigung OHNE Anwalt durchgeführt.

Wie gesagt, über Kosten blieb ich bis Prozessende im Unklaren. Ein Prozesshilfeantrag wurde durch die Kanzlei ausgefüllt und ich erhielt auf meine konkrete Frage, was habe ich zu erwarten, die Antwort: "Etwa 30,00 Euro monatliche Raten!"

Im Prozess saß Frau Rechtsanwältin Fritze neben mir, als ginge sie die Sache nichts an. Ein einziger Satz während der Verhandlung wurde von einem der drei Richter mit: "tut hier nichts zur Sache" abgewinkt! Durch das Gericht wurde mir ein Vergleich vorgeschlagen, den ich dann annahm. Die unverzüglich nach dem Prozess eingehenden Honorarforderungen von rund 6000,00 Euro wurden selbstverständlich mit dem Antrag auf Zwangsvollstreckung an mich gesendet. So wie es sich für einen Rechtsanwalt gehört, der unverdientermaßen schnell an sein Geld kommen will.

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