In den von Verivox am 12.01.2011 spezifizierten Tarifkonditionen für den Tarif „stromio-basic“ wurde unter anderem vereinbart:
- Zusatzkosten: keine
- Preisgarantie: 12 Monate Preisfixierung
- Vorauskasse: nein
- Komplettpreis: 635,71 Euro/Jahr inkl. aller Boni, Kosten und Rabatte für das erste Jahr.
"Alle Angaben in Euro und Cent sind Bruttopreise inkl. MwSt. und Stromsteuer (Regelsatz in Höhe von 2,05 Cent/kWh) sowie der Abgaben gemäß EEG und KWK-G.
Die Preise beziehen sich auf das erste Jahr, die angegebene Postleitzahl sowie den angegebenen Verbrauch und berücksichtigen einmalige Freieinheiten und Rabatte."
Die in der Verivox-Mail integrierte AGB ist in normalerweise unlesbarer 6 Pt-Schrift (HelveticaNeueLTStd-MdCn) geschrieben.
Während des Bestellvorgangs werden Sie aufgefordert, Ihre persönlichen Daten und Bankdaten einzugeben. Vor Abschluss der Bestellung erhalten Sie eine Zusammenfassung und Möglichkeit zur Fehlerkorrektur. Den Fortschritt Ihrer Bestellung bekommen Sie jeweils angezeigt.
Die AGB widerspricht den von spezifizierten Tarifkonditionen in folgenden Punkten:
In der Verivox-Spezifikation wird der Komplettpreis inkl. aller Boni, Kosten und Rabatte für das erste Jahr als fix spezifiziert. Mehrwertsteuer, Stromsteuer und Abgaben sind somit laut Tarifkonditionen als fixer Bestandteil enthalten, dürfen aber laut AGB beliebig erhöht werden, obwohl eine garantierte „Preisfixierung“ und als Vereinbarung „ohne Zusatzkosten“ vereinbart wurde.
Obwohl eine Vorauskasse nicht vereinbart wurde, ist die Abschlagszahlung überhöht und entspricht nicht dem angegebenen Verbrauch, so dass die Abschlagszahlung eine Art "Vorkasse"-Guthaben bildet.
In der Vertragsbestätigung bezieht sich Stromio in keinster Weise auf die AGB und schickt dem Kunden weder bei der ersten noch bei nachfolgenden Vertragsbestätigungen eine aktuelle Fassung dieses Dokuments. Der Kunde wird im Unklaren gelassen über die Randbedingungen seines Vertrags.
Da die Vertragsbestätigung in einigen Punkten mit den Verivox-Angaben übereinstimmt, scheint der Vertrag zunächst die Verivox-Bedingungen zu erfüllen.
Stromio ändert häufig die AGB, informiert jedoch den Kunden auch bei einer Vertragsverlängerung nicht über die Änderungen und den Gültigkeitsbereich verschiedenen AGB-Fassungen. Mittlerweile ist die AGB vom Stand 1.8.2010 (gültig am 12.01.2011) auf das dreifache (Stand: 01.02.2012) angewachsen.
Meine Forderung:
Eine AGB-Fassung in unleserlicher 6 Pt-Schrift, die nicht mit den in Großschrift spezifizierten Tarifkonditionen übereinstimmt, soll bei Widerspruch zu den spezifizierten Tarifkonditionen als ungültig gelten.