Wie schon einige vor mir berichtet haben, weigert sich FlexStrom auch in meinem Fall die Bonuszahlung zu überweisen.
In der Jahresrechnung hat FlexStrom den mir im Vertrag vom 17.02.2011 zugesagten Bonus (Ziffer 7.3. der AGB) nicht berücksichtigt.
Da ich schon in diversen Foren gelesen hatte, dass es bei der Bonuszahlung Probleme geben könnte, habe ich nach Verschicken meiner Kündigung den Kundendienst (bei dem ich nebenbei bemerkt circa 10 Minuten in der Warteschleife verbringen durfte) von FlexStrom um Bestätigung, dass die Bonuszahlung getätigt wird, gebeten. Von einer Kollegin dieser telefonischen Kundenbetreuung wurde mir ohne Vorbehalt versichert, dass die Bonuszahlung erfolgen werde! Sie zeigte sich eher erstaunt, dass ich nochmal nach hake. Sie erwähnte lediglich, dass es sich um circa 4-6 Wochen nach Ende des Belieferungsjahres verzögern könne, da die Abschlussrechnung zunächst erstellt werden müsste. Es kam von ihrer Seite keinerlei Anmerkung darüber, dass die Bonuszahlung nicht erfolgen würde.
Inzwischen habe ich meine Abschlussrechnung bekommen (in der Tat in dem besagten Zeitraum von sechs Wochen), jedoch ohne das Berechnen der Bonuszahlung.
Das Belieferungsjahr umfasste, nach Angaben der Abschlussrechnung vom 04.04.2012, den Zeitraum vom 01.03.2011 bis 29.02.2012. Meinem Verständnis nach entspricht eine Kündigung zum 01.03.2012 deshalb der Aussage von Ziffer 7.3 in der es lautet "Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam". Hier stellt sich mir die Frage, inwiefern denn bitte nach FlexStrom der Zusatzsatz in meinem Fall nicht wirksam ist. Insbesondere wann denn laut FlexStrom bitte das erste Belieferungsjahr vorbei ist, wenn nicht am 29.02.2012 so wie sie es selbst in ihrer Abschlussrechnung angegeben haben.
Meine erste E-Mail mit Bitte um Zahlung des Bonus wurde abgelehnt, mal sehen wie es weitergeht.