Seit 1,5 Jahren versuche ich meinen - aufgrund eines Zugausfalls - entstandenen Schaden von der Deutschen Bahn zurückerstattet zu bekommen.
Am 03.12.2010 wollte ich vom Flughafen Frankfurt nach Manchester fliegen. Für die Fahrt von Karlsruhe zum Flughafen hatte ich mir eine ICE Fahrkarte gekauft. Ich fuhr sehr früh los, um genügend Zeit zur Verfügung zu haben.
In Mannheim musste ich umsteigen. Der Anschlusszug von Mannheim zum Flughafen fiel jedoch aus, sodass ich gezwungen war, auf eine nachfolgende Verbindung zum Frankfurter Flughafen auszuweichen. Doch dieser nachfolgende Zug hatte eine mindestens 35-minütige Verspätung und ich hätte somit meinen Flug verpasst.
Der Mitarbeiter der Deutschen Bahn am Servicepunkt in Mannheim riet mir daraufhin, ein Taxi zu nehmen. Er gab mir ein Formular mit und erklärte mir, ich würde die Kosten erstattet bekommen. Die Fahrt mit dem Taxi kostete mich 110,- Euro. Ich erreichte mit knapper Not den Flieger.
Seitdem versuche ich, die Kosten zurückerstattet zu bekommen. Die Deutsche Bahn lehnte die Erstattung bislang hartnäckig ab und zahlte mir lediglich 11,05 EUR für die nicht genutzte Teilstrecke zwischen Mannheim und Frankfurt Flughafen. Begründung unter anderem: "Da Sie auf der gewünschten Strecke zwischen Mannheim und Frankfurt Flughafen an diesem Tag durchaus hätten befördert werden können, wenn auch zu einer späteren Zeit, scheidet ein solcher Erstattungsanspruch aus."
Diese Aussage betrachte ich ehrlich gesagt als absoluten Hohn. Wenn ich später gefahren wäre, hätte ich das Flugzeug verpasst! Er erscheint mir daher keineswegs als Begründung angebracht.
Es folgte ein umfangreicher Schriftwechsel mit der Deutschen Bahn (DB), dem Eisenbahnbundesamt und der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Die Bahn bot mir schließlich einen befristeten Reisegutschein in im Wert von 55,00 EUR an, den ich jedoch ablehnte.
Fakt ist: ich hatte einen Beförderungsvertrag mit der Deutschen Bahn, den diese nicht eingehalten hat und mir entstanden dadurch Kosten. Ich möchte diese Kosten erstattet haben!
Im übrigen existieren genügend belegbare Fälle, wo Reisende mit genau dem gleichen Hintergrund Ihre Taxikosten zurückerstattet bekamen.