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Antwort zu folgender Beschwerde

Vodafone versucht seine Kunden durch zwei parallel laufende Tricks zu überlisten:

1) Die angegebene Faxnummer des "Kundendienstes" ist gesperrt. Eine Kündigung auf diesem Wege ist nicht möglich! Beweis kann ich liefern.

2) § 158 BGB wird ignoriert; d. h. Vertragsbeginn ist nicht Leistungsbeginn, sondern das Datum des Kundenantrages - lt. BGB und diverser deutscher Gerichtsurteile inkorrekt und einklagbar.

3) Vodafone macht sich damit in Deutschland strafbar!

4) Info an Warentest / Computerbild folgt.

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