Wollen Sie auf Diese Beschwerde antworten?
Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe letztes Jahr zum 1.5.12 zum Stromanbieter Flexstrom gewechselt und am 2.5. über den Kundenbereich von Flexstrom meinen Zählerstand mit Stand 30.4. gemeldet.

Denselben habe ich natürlich auch an meinen vorigen Stromversorger übermittelt. Dieser hat in der Endabrechnung auch nach dem von mir genannten Zählerstand abgerechnet.

Nach kurzer Zeit bekam ich von Flexstrom eine Preiserhöhung. Natürlich hat mich das schon geärgert. Ich habe aber nichts dagegen unternommen.

Nun habe ich von Flexstrom meine Jahresabrechnung erhalten und da ich weit über den 4500 kwh/Jahr lag, über die mein Vertrag lautet, sollte ich einiges nachzahlen.

Nach Prüfung der angegebenen Zählerstände fand ich heraus, dass Flexstrom einen viel geringeren Anfangszählerstand in der Rechnung angab, als ich gemeldet hatte. Ich habe dieses sofort bei Flexstrom per Mail gemeldet und bekam die Antwort, dass mein voriger Energieversorger an Flexstrom den Zählerstand gemeldet habe, den Flexstrom in der Rechnung angab und Flexstrom mir nur eine korrigierte Rechnung senden könne, wenn mein voriger Energieversorger Flexstrom einen korrigierten Zählerstand melden würde.

Dieser hat mir dann telefonisch mitgeteilt, dass er an Flexstrom genau den Stand gemeldet hat, den auch ich ihm gemeldet hatte und den er auch vor einem Jahr an mich abgerechnet hatte. Dies habe ich nun Flexstrom mitgeteilt und warte auf die Antwort.

Zwischenzeitlich habe ich Flexstrom gebeten, mir mal die Zählerstände mitzuteilen, die ich an Flexstrom gemeldet habe - denn leider kann man die in seinem Kundenbereich nicht einsehen. Flexstrom teilte mir u. a. auch den von mir am 2.5. korrekt gemeldeten Anfangszählerstand mit.

Ich frage mich, warum Flexstrom dann nicht schon bei Meldung des angeblich anderen Zählerstandes von meinem vorigen Stromanbieter Kontakt mit mir aufgenommen hat, um das Missverständnis zu klären!

Mittlerweile habe ich die erste Mahnung erhalten, was mich natürlich auch wieder sehr verärgert hat. Allein die Zeit, die man für die Antwortschreiben benötigt, müsste man Flexstrom in Rechnung stellen.

Glücklicherweise habe ich keine Einzugsermächtigung erteilt und somit will Flexstrom von mir Geld und ich nicht von denen.

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
Zurück