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Antwort zu folgender Beschwerde

Bis vor kurzem glaubte ich noch, ich wäre heute Abend in der Gesellschaft einer bezaubernden jungen Bahnkundin. Inzwischen bin ich sprachloser Zeuge eines kleinen Paragraphen bei der Fahrgastbeförderung und deren praktischen Auswirkungen.

Es wird eine Fahrt von Rastatt nach Berlin über einen Schalter gekauft. Da es sich um eine knapp sechsstündige Fahrt handelt, wird gleich noch ein Sitzplatz mitreserveiert. Und bis zum Anreisetag glaubte man noch, dass Verspätungen das schlimmste sein könnte, was einem als Bahnkunde blühen kann.

Noch vor Madgeburg kriegt man mit, dass der Sitzplatzwunsch dadurch bedingt ist, dass man einen gültigen Ausweis bei sich führt. Kann man diesen nicht vorweisen, ist die Fahrkarte ungültig und man oder Frau erhält automatisch den Status eines Schwarzfahrers. Somit wurde die Bahnkundin in Magdeburg der Polizei zur Identifizierung übergeben. Da es scheinbar an einem Sonntagabend schwierig ist, die Identität zu ermitteln, wurde ihr mitgeteilt, dass sie auf der Wache übernachten wird.

Da die junge Dame nicht damit rechnete, auf ihrer Fahrt ein weiteres Ticket erstehen zu müssen, erweist sich das unerwartete Stranden in einer wildfremden Stadt als äußerst unglücklich, wenn nicht sogar problematisch.

In der Hoffnung, dass ich der jungen Damen morgen zu Hilfe eilen kann, bevor ihrem Handy der Strom ausgeht, bin ich gerade offen geschrieben sprachlos, was einem als Bahnkunde passieren kann.

Bedenkt man, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der Besitzer einer reservierten Fahrkarte nicht derjenige ist, der sie gekauft hat (vor allem wenn sie über eine Platzkarte an einen bestimmten Zug gebunden ist), gegen null gehen dürfte, so steht die Aktion der Bahn in absolut keiner Verhältnismäßigkeit zu den daraus resultierenden Annehmlichkeiten.

Kosten: Kauf eines Tickets nach Berlin + Bußgeld (laut ihrem Verständnis der Bahn ist man ja schwarz gefahren) + Kauf eines neuen Tickets (man will ja noch immer Berlin erreichen) + Kosten weiteren Tickets, da ich dank der Bahn genötigt bin, ihr zu Hilfe zu eilen.

Weitere Unannehmlichkeiten: Verlust von fast einem ganzen Tag, den die junge Dame in einer fremden Stadt festsitzt, ganz zu schweigen von der sicher nicht angenehmen Übernachtung oder einem gewissen Hunger (sie glaubte einst, sie könnte bei mir speisen).

Zur Erinnerung, wir reden hier nicht von einem wirklichen Schwarzfahrer. Oder um ein ermäßigtes Ticket (wo man das Alter der Person feststellen müsste). Wir reden von einem Kunden. der ganz artig ein Ticket gekauft hat und dessen einziges Vergehen es war, seinen Ausweis nicht dabei zu haben.

Auch wenn es immer heißt, wer eine Reise tut, kann etwas erleben, so sollte kein zahlender Bahnkunde fürchten müssen, hungrig eine Nacht auf einer Polizeiwache verbringen zu müssen.

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