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Antwort zu folgender Beschwerde

Gebrauchtwagenkauf.

Nach fünf Monaten und ca. 4000 gefahrenen Kilometern sind die vorderen Bremsscheiben kaputt, erwähne ausdrücklich (!) - nicht verschlissen!

Laut Werkstatt: "Defekt, müssen gewechselt werden." Lapidare Antwort der Firma auf meine Sachmangelanzeige: "Das Fahrzeug wurde am 05.04.2012 ausgeliefert. Nach Rücksprache mit unserem Team Technik sehen wir hier keine Eintrittspflicht."

Soviel zur Kenntnis von § 476 BGB und dessen Einhaltung durch die Firma!

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