Ich habe im Januar ein Handy bei O2 bestellt und noch am selben Tag die Bestellung widerrufen per E-Mail. Die Ware wurde von mir nicht angenommen und ging gleich wieder an die Firma zurück.
O2 buchte Geld von meinem Konto ab, obwohl kein Vertrag mit Ihnen bestand und sie keine Einzugsermächtigung hatten. Diesen Betrag ließ ich von meiner Bank wieder zurück buchen. Daraufhin schickte ich per Einschreiben nochmals eine Kündigung.
Im Mai erhielt ich einen Brief von Real Inkasso mit einer Forderung von O2. Dieser Forderung habe ich sofort widersprochen da ich gar kein Handy von Ihnen erhalten habe.
Seit dem schreibt das Inkassobüro mir alle 3 Monate und fordert immer höhere Summen.
In der letzten stand, dass O2 keinen Postrückläufer gehabt hätte und davon ausgegangen ist das mir die Mahnung zugegangen wäre.
Ich werde diese Forderungen nicht zahlen.
Es ist mindestens eine Mahnung von O2 notwendig, um mich in
Verzug zu setzen.
Auch diese Mahnung muss mir zugegangen sein, und O2
hat diesen Zugang zu beweisen.Wiederum ist ein derartiger Nachweis nur
per Einschreiben mit Rückschein möglich.
Außerdem muss mir mindestens eine Mahnung zugegangen sein.
Sollten mir innerhalb der nächsten 3 Wochen keine Beweise (Kopie des Einschreibens mit Rückschein) vorgelegt werden, werde ich einen Anwalt beauftragen.