Nach Beendigung des Gasliefervertrages zum 31.07.2012 hätten sie mir nach Stellung der Schlussrechnung 36202 mein Guthaben i. H. v. 873,45 zeitnah auszahlen müssen.
Am 18.10.2012 - über 11 Wochen nach Vertragsende - habe ich Sie in einer ersten Frist zum 24.10.2012 aufgefordert diese Auszahlung endlich durchzuführen, anderenfalls würde ich die Schlichtungsstelle Energie hinzuziehen. Da sie diese erste Frist verstreichen ließen, habe ich die Schlichtungsstelle Energie hinzugezogen und sie am 24.10.2012 mit einer weiteren Frist aufgefordert, die Auszahlung bis zum 31.10.2012 durchzuführen, anderenfalls würde ich einen Mahnbescheid erwirken.
Auch diese Frist haben sie verstreichen lassen. Entsprechend der Ankündigung habe ich unverzüglich das Mahnverfahren ausgelöst. 8 Tage nach dem letzten Fristablauf wurde mein Guthaben von Ihnen überwiesen. "Zufälligerweise" wurde der Mahnbescheid 4 Tage nach Ihrer Zahlung zugestellt. Nach dem bisher gezeigten Geschäftsgebaren fällt es mir schwer, die Rechtschaffenheit dieser Handlung zu erkennen. Vielleicht wurde auch gerechnet: X Tage Postweg zum Mahngericht + X Tage Bearbeitungsdauer der Behörde + X Tage Zustellung an uns: macht. - kann ich aber nicht beweisen.
Da ich nicht dringend auf die zusätzlich entstandenen Kosten von 24,45 € (23 € Mahnbescheid + 1,45 € Porto) angewiesen bin, suche ich den Kontakt zur Öffentlichkeit. Vielleicht stellt sich dann heraus, dass das Einbehalten der Kundengelder bis zum "letzten Tag" systematisch erfolgt. Das wäre nach meiner Auffassung Vorsatz.