Wollen Sie auf Diese Beschwerde antworten?
Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe bei Baur im September einige Klamotten bestellt. Leider waren die fast alle zu groß.

So habe ich alles, bis auf einen Artikel, zurückgeschickt mit beiliegendem Rücksendeschein. Den Artikel (eine Hose) habe ich incl. Versandkosten am 19.10.2012 innerhalb der gesetzten Frist bezahlt.

Heute habe ich eine Mahnung bekommen (angeblich schon die zweite Mahnung), das ich die restlichen Artikel aus dem Paket noch zahlen müsse.

Ist ja aber alles über Hermes zurückgegangen. Da ich keine regelmäßige Internetbestellerin bin hatte ich solch eine Situation auch noch nie. Im Bekanntenkreis wurde mir geraten den Quittungsbeleg der Rückgabe vorzuzeigen.

Den habe ich aber nicht mehr weil das ganze ja nun auch schon acht Wochen her ist und ich gedacht habe, es ist alles in Ordnung.

Wer steht jetzt in der Beweispflicht das das Paket zurückgeschickt wurde? Ich oder Baur?

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
Zurück