Ich habe bei Baur im September einige Klamotten bestellt. Leider waren die fast alle zu groß.
So habe ich alles, bis auf einen Artikel, zurückgeschickt mit beiliegendem Rücksendeschein. Den Artikel (eine Hose) habe ich incl. Versandkosten am 19.10.2012 innerhalb der gesetzten Frist bezahlt.
Heute habe ich eine Mahnung bekommen (angeblich schon die zweite Mahnung), das ich die restlichen Artikel aus dem Paket noch zahlen müsse.
Ist ja aber alles über Hermes zurückgegangen. Da ich keine regelmäßige Internetbestellerin bin hatte ich solch eine Situation auch noch nie. Im Bekanntenkreis wurde mir geraten den Quittungsbeleg der Rückgabe vorzuzeigen.
Den habe ich aber nicht mehr weil das ganze ja nun auch schon acht Wochen her ist und ich gedacht habe, es ist alles in Ordnung.
Wer steht jetzt in der Beweispflicht das das Paket zurückgeschickt wurde? Ich oder Baur?
Bestell-/Kundennummer: 15047821-8
Meine Forderung an Baur Versand:
Ausgleichen meines Kundenkontos
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Kurze Antwort: Sie müssen beweisen/ belegen, das ein Paket zurückgeschickt wurde!
Wie kann Man (n) / Frau den Einlieferungsbeleg gleich entsorgen? Man wartet wenigstens einen entsprechenden Eintrag im Kundenkonto ab! "kopfschütteln"
In der Regel hat der Hermes-Rücksendeschein die gleiche Trackingnummer wie die Hinsendung des Versandhändlers. Vielleicht haben Sie noch eine Versandbestätigung als E-Mail oder können die Nummer im Kundenkonto nachlesen.
Mit der Nummer könnten Sie dann schauen, ob Hermes die Rücksendung erfasst hat.
https://www.myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/sendungsverfolgung
Für den Rückversand der widerrufenen Artikel haftet Baur, so Sie die Einlieferung beim Paketshop nachweisen können, ggf. über Zeugen.