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Antwort zu folgender Beschwerde
Für eine Waschmaschinenreparatur (Lagerschaden) wurde meine schon etwas ältere Mutter frech abgezockt. Bei Begutachtung und Abholung wurde eine verbindliche obere Kostengrenze vereinbart. Wie das auch auf der Webseite angepriesen wird: "Unsere Mitarbeiter können Ihnen nach der Untersuchung ihres Geräts direkt sagen, mit welchen Kosten Sie bei einer Reparatur zu rechnen haben." Natürlich vorbehaltlich eventueller Schäden, die erst in der Werkstatt entdeckt würden.
Prompt kam dann ein Anruf: die Maschine sei extrem stark verkalkt und müsse unbedingt entkalkt werden, da sie ansonsten nicht mehr funktionieren würde. Für über 90 EUR zusätzlich. Außerdem käme zum vereinbarten Kostenlimit noch die Mehrwertsteuer hinzu. Das ist nicht nur frech, sondern klar rechtswidrig, da Preise gegenüber Endverbrauchern immer inkl. Mehrwertsteuer angegeben werden müssen.

Nach einiger Streiterei ließ er von dem Mehrwertsteuer-Versuch ab und halbierte(!) die 90 EUR für die Entkalkung. Meine Mutter ließ sich schließlich darauf ein, denn die Maschine stand nun bei denen in der Werkstatt und wurde dringend benötigt. Offenbar die Masche von denen: erst mal die Maschine abholen und dann die Leute telefonisch unter Druck zu setzen. Abgesehen davon lässt sich kein seriöser Handwerker, der seine Arbeit ehrlich abrechnet, derart weit runterhandeln. Und wieso kann ein Fachmann, der eine Maschine vor Ort "begutachtet", so starke angebliche Kalkablagerungen nicht direkt erkennen?

Nachdem die Waschmaschine (5 Jahre alt) zurück war, haben wir direkt den Geschirrspüler (15 Jahre alt) aufgeschraubt -- der müßte ja dann noch viel stärker verkalkt sein. Allerdings waren dort nahezu keine Kalkablagerungen vorhanden.

Mal schauen, was das zuständige Ordnungsamt zu diesem unverschämten Mehrwertsteuer-Trick meint.
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