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Antwort zu folgender Beschwerde

Es handelt sich bei mir zwar nur um eine geringe Summe von 27€, aber es geht mir hier ums Prinzip! Ist das, was am Telefon zugesichert wird, nicht verbindlich?

Der Fall: Mein Vertrag wurde übernommen über einen Übernahmevertrag, d. h. ab dem 10.11.2012 war ich also raus. Ich rief sogleich die Hotline an, um denen mitzuteilen, dass die Abschlussrechnung nur noch bis Ende November über das angegebene Konto abgebucht werden könne. "Ja, das kriegen wir hin," war die Antwort.

Am 21.12.2012 erhielt ich schriftlich die Aufforderung, die Abschlussrechnung zu bezahlen. Der Mensch in der Hotline meinte, wenn ich das jetzt gleich überweise, dann wäre alles geregelt. Also habe ich gleich überwiesen.

Am 8.2.2013 erhalte ich eine Mahnung in Höhe von 27€, weil das Geld der Abschlussrechnung nicht vom damals angegebenen Konto abgebucht werden konnte, also 15€ Rücklastschrift für Vodafone bedeuteten. Dazu 12€ Mahngebühr, weil ich die angeblich vorher gesendeten Mahnungen nicht beachtet habe (habe keine erhalten!).

Die Kundenbetreuung in der Hotline war unfähig, der Vorgesetzte, der sich bei mir melden wollte, tat dieses nicht und heute im VodafoneShop saßen ebenfalls nur inkompetente, unfreundliche Mitarbeiter, die mir nicht geholfen haben.

Das Geld habe ich zwar überwiesen, weil hier gleich mit gerichtlichem Mahnverfahren argumentiert wird, ich fordere dieses aber zurück!

MfG

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