Wollen Sie auf Diese Beschwerde antworten?
Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe ein PC-Teil gekauft und vorher den Händler gefragt, ob ich es denn zurückgeben könne, wenn es mit meiner ihm beschriebenen Hardware nicht kompatibel wäre. Er meinte, das wäre kein Problem.

Ich bin also am nächsten Tag zum Händler zurückgekommen und der meinte: "Die Originalverpackung ist beschädigt, ich kann den Artikel nicht zurücknehmen, weil der Hersteller Ware und Verpackung als einen zusammengehörigen Artikel sieht und ihn nicht zurücknimmt und kein Kunde eine geöffnete Packung kaufen würde."

Das Ding ist nur, dass man Blisterverpackungen - also diese zugeschweißten Plastiksichtverpackungen, an denen man sich mal gerne schneidet, nicht öffnen kann, ohne diese zu beschädigen - an einer Seite aufschneiden muss.

Dann wären ja alle Waren, die in Blisterverpackungen verkauft werden, vom Umtausch ausgeschlossen. Der Händler hat mir auch noch geraten, das Gerät bei eBay reinzustellen oder bei Annoncen AVIS reinzusetzen. Darf der Händler die Rücknahme verweigern?

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
Zurück