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Antwort zu folgender Beschwerde

Meine Frau ist Brasilianerin und wollte mit unserem Sohn, 3 Jahre alt, mit deutschem Pass und ihren 3 anderen Kindern, 12, 14, 17 Jahre mit brasilianischem Pass, von Salvador da Bahia wieder zurück nach Deutschland fliegen. Sie und die Kinder leben seit 4 Jahren in Deutschland und haben selbstverständlich einen entsprechenden Aufenthaltstitel. Vor unserer Heirat vor vier Jahren hat sie in Brasilien das alleinige Sorgerecht für ihre drei Kinder von einem Gericht zugesprochen bekommen und darf das weltweit ausüben, also auch in Deutschland.

Beim Check in verlangte die Condormitarbeiterin einen Nachweis von meiner Frau, dass die Väter der Kinder der Reise zugestimmt haben. Sie zeigte die Unterlagen des Gerichtes vor, aus denen hervorgeht, dass sie das alleinige Sorgerecht hat. Trotzdem wurde den drei Kindern die Beförderung verweigert; nur meine Frau und unser Sohn hätten mitfliegen können. Das lehnte meine Frau ab, denn sie lässt nicht einfach drei Kinder in Brasilien zurück. Daraufhin wurde das Check In für alle 5 Personen abgebrochen. Zwei Anrufe bei der Hotline von Condor endeten immer mit dem Ergebnis: die Tickets sind verfallen und können nicht umgebucht werden, da wichtige Reisedokumente fehlen.

Nun sitzt meine Frau mit vier Kindern in Brasilien ohne Geld fest, hat keine gültigen Tickets mehr und begreift nicht, dass man als alleiniger Erziehungsberechtigter angeblich eine Genehmigung vom Vater des Kindes braucht.

Darf eine Mitarbeiterin eigentlich in diesem nicht alltäglichen Fall eine so weitreichende Entscheidung treffen und ist Condor wirklich nicht verpflichtet, an einem anderen Termin diese 5 Personen nach Deutschland zu fliegen?

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