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Antwort zu folgender Beschwerde

Es geht um einen Akku-Hand- und Bodenstaubsauger SHSS 12 B2 zum Preis von 49,99 Euro. Mit einem Lithium Ionen Akku.

Der Staubsauger wurde im Dezember gekauft, da er gerade im Angebot war als Geburtstagsgeschenk für eine Freundin - diese hat Ende Januar Geburtstag. Der Staubsauger war also unbenutzt längere Zeit in der Geschenkverpackung.

Als der Geburtstag war, verschenkte ich den Sauger. Leider fehlte bei dem Sauger die Befestigung für die Bürste, insofern ist der Sauger nur als Handsauger nutzbar. Das geht garnicht. Ich sagte meiner Freundin, dass sie sich keine Sorgen machen soll, ich habe den Kassenbon aufbewahrt und würde mich darum kümmern.

Ich ging hier in Rodalben wo ich den Sauger gekauft hatte in den Lidl und reklamierte den Sauger. Bedauerlicherweise hat man jegliche Ansprüche von sich gewiesen und mir den Sauger ohne ihn umzutauschen oder Geld-Zurück wieder mitgegeben, und mir mitgeteilt, ich solle mich an den Hersteller wenden, da bei Lidl die Rücknahme von Elektrogeräten nur maximal 8 Wochen möglich sei.

Liebes LIDL-Team! Rein rechtlich sind Sie in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht und nicht ich als Kunde. Insofern haben Sie mir defekte Ware verkauft und sind für mich der entsprechende Ansprechpartner, nicht der Hersteller. So geht das doch nicht. Ich habe knapp 50 Euro für einen Staubsauger bezahlt, der nicht funktioniert.

Ich möchte entweder mein Geld zurück oder einen anstandslosen Umtausch des Gerätes gegen ein anderes, neues und funktionsfähiges.

So geht Kundenfreundlichkeit nicht und Kulanz sieht auch anders aus.

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