Keine Gewährleistungsübernahme

Neckarsulm

Es geht um einen Akku-Hand- und Bodenstaubsauger SHSS 12 B2 zum Preis von 49,99 Euro. Mit einem Lithium Ionen Akku.

Der Staubsauger wurde im Dezember gekauft, da er gerade im Angebot war als Geburtstagsgeschenk für eine Freundin - diese hat Ende Januar Geburtstag. Der Staubsauger war also unbenutzt längere Zeit in der Geschenkverpackung.

Als der Geburtstag war, verschenkte ich den Sauger. Leider fehlte bei dem Sauger die Befestigung für die Bürste, insofern ist der Sauger nur als Handsauger nutzbar. Das geht garnicht. Ich sagte meiner Freundin, dass sie sich keine Sorgen machen soll, ich habe den Kassenbon aufbewahrt und würde mich darum kümmern.

Ich ging hier in Rodalben wo ich den Sauger gekauft hatte in den Lidl und reklamierte den Sauger. Bedauerlicherweise hat man jegliche Ansprüche von sich gewiesen und mir den Sauger ohne ihn umzutauschen oder Geld-Zurück wieder mitgegeben, und mir mitgeteilt, ich solle mich an den Hersteller wenden, da bei Lidl die Rücknahme von Elektrogeräten nur maximal 8 Wochen möglich sei.

Liebes LIDL-Team! Rein rechtlich sind Sie in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht und nicht ich als Kunde. Insofern haben Sie mir defekte Ware verkauft und sind für mich der entsprechende Ansprechpartner, nicht der Hersteller. So geht das doch nicht. Ich habe knapp 50 Euro für einen Staubsauger bezahlt, der nicht funktioniert.

Ich möchte entweder mein Geld zurück oder einen anstandslosen Umtausch des Gerätes gegen ein anderes, neues und funktionsfähiges.

So geht Kundenfreundlichkeit nicht und Kulanz sieht auch anders aus.

Bestell-/Kundennummer: Bonnummer 2066 602979 / 02 vom 01.12.2014, 20:54 Uhr

Meine Forderung an Lidl Dienstleistung:

Anstandsloser Umtausch oder Geld zurück

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Lidl hat sich gemeldet und den Sauger nun anstandslos zurück genommen. Scheinbar handelte es sich mal wieder um Willkür innerhalb einer Filiale. Das Reklamationsteam bei LIDL direkt hat den Fall sofort in Augenschein genommen und gelöst. Mit einem Ausdruck der Rücknahme - Email, konnte der Sauger in der gekauften Filiale dann nun doch zurück genommen werden. Am Ende wird doch alles gut. Ein Glück. Zukünftig habe ich insofern daraus gelernt, dass ich Artikel direkt nach Kauf auf ihre Funktion hin überprüfe, unabhängig davon, ob ich die Ware verschenken will oder nicht. Sieht dann halt für den "Beschenkten" aus als wäre die Ware gebraucht, da geöffnet, das ist mir in dem Moment aber egal und erklärbar.