Sehr geehrte Damen und Herren,
am 11.07.2015 habe ich mein Online bestelltes Smartphon "HUAWEI" Y 550 abgeholt.
Wieder zu Hause merkte ich, dass man mir das falsche Handy ausgehändigt hatte ich hatte eine "HUAWEI" P8 bekommen. Das ein vielfaches kostet. Also habe ich angerufen ehrlich wie ich bin und die 70 km wieder nach Rostock zurück gefahren. Ich habe eigentlich gedacht das man mir meine Mehraufwendung erstattet, dass man sich irgendwie erkenntlich zeigt.
Aber nichts gar nichts! Ich hatte das Gefühl, dass ich den Markt nur schnell wieder verlassen sollten. Nun war ich doch der Blöde. 280 km gefahren und 3 Stunden auf der Autobahn zugebracht für eine Fehler, den ich nicht gemacht habe. Das war alles schon sehr enttäuschend, habe ich dem Media Markt doch vor Schaden bewahrt.
Meine Forderung an Media Markt:
Warengutschein im Wert von 25 €
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Bitte lesen Sie:
http://de.reclabox.com/beschwerde/104141-media-markt-ingolstadt-erfahrung-beim-umtausch
Falschlieferung, Lieferung einer anderen als der verkauften Sache. Eine Aliud-Lieferung wird beim Kaufvertrag einem Sachmangel gleichgestellt (§ 434 III BGB), um Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden. Allerdings kann der Verkäufer die irrtümlich falsch gelieferte Sache mittels Kondiktion herausverlangen.
Q: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/aliud-lieferung.html
Ich habe einen Warengutschein erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Wiese