Am 14.08.15 erhielt ich im Auftrag der ExtraEnergie eine Abrechnung über eine noch offene Abschlagszahlung aus 2014 von den Abmahnanwälten von Muth & Faust aus Aschaffenburg.
(Kurze Google-Suche reicht um die Seriosität der Kanzlei zu beurteilen).
Nach einer Reklamation wegen einer Rechnung damals habe ich EE für einige Zeit die Abbuchungserlaubnis entzogen, die Rechnungen aber per Überweisung bezahlt.
Nach Klärung der erwähnten Reklamation habe ich die Abbuchungserlaubnis erneut erteilt, mit dem Hinweis, die "nun noch offenen Forderungen" ebenfalls abzubuchen.
Seit März 2015 habe ich keinen Vertrag mehr bei EE.
Die Schlussrechnung in Höhe von EUR 15,19 wurde am 10.04.15 abgebucht.
Wofür gibt es eine Schlussrechnung, wenn hier noch vermeintliche offene Forderungen bestehen?
Aber diese Masche scheint ja gerade en vogue zu sein bei EE.
Bestell-/Kundennummer: 1354812
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Fehlende Abschlagszahlung lt. ExtraEnergie
Antwort auf die Beschwerde vom 24.08.2015
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Fall wurde zur weiteren Bearbeitung abgegeben und wir bitten Sie sich bei Rückfragen an die Anwaltskanzlei zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
kommentare und trackbacks 1
Keine hilfreiche Antwort von Extra Energie.
Die eingeschaltete Anwaltskanzlei Muth & Faust reagiert nicht.