Wir haben am 22.12.2014 Schwingstühle bei Inhofer gekauft. Wichtig bei diesem Kauf war uns der Liefertermin, da zwei Familienfeste angestanden sind. Es wurde uns ein Liefertermin von 6-8 Wochen bestätigt.
Von der Verkäuferin haben wir bestätigt bekommen, dass die 8 Wochen auf keinen Fall überschritten werden. Mit größter Wahrscheinlichkeit, sind die Möbel schon viel früher da. Da die Möbel ja in KW 7 geliefert werden sollten, rief meine Frau in KW 5 an, ob es schon einen Liefertermin gibt. Dabei stieß sie auf eine verdutze Sachbearbeiterin, die zuerst sagte, dass die Bestellung noch nicht ausgelöst wurde. Nach langem hin und her waren es dann auf einmal Lieferschwierigkeiten.
Danach gab es Schreiben im wöchentlichen Turnus, dass sich die Lieferung verschiebt. Einmal bekamen wir dafür 30 € Nachlass und dann nochmal 70 €. Bei einem erneuten Anruf kam ich dann einen Herren, der mir dann nahe legte, einfach vom Auftrag zurückzutreten. Bei diesem Telefonat, bin ich dann fast ausgerastet. Die beiden Feste mussten wir dann ohne neue Stühle feiern. Damit wir ausreichend Sitzplätze hatten, musste ich mir Stühle von einem Vereinsheim der Nachbarostschaft leihen. Die Fahrtkosten, meine Stunden, sowie die Leihgebühr, habe ich dann über meine Firma an Inhofer berechnet. Zu dieser Rechnung habe ich bis heute keine Info erhalten. Ich habe der Fa. Inhofer mitgeteilt, dass ich auf meine Forderung verzichte, wenn Sie die Restkosten in Höhe von 99 € nachlassen. Das Schreiben habe ich an die Geschäftsführer gerichtet, welches dann von der Assistentin der Geschäftsleitung beantwortet wurde.
In den Schreiben bedankten Sie sich nochmals für meine Geduld, mann könne jedoch keine weitere Kulanz walten lassen. Das Möbelhaus Inhofer, war an der Lieferverzögerung nicht Schuld, sondern der Lieferant. Da ich aber nicht beim Lieferant kaufe und die Bestellung bei Inhofer vergeigt wurde, sehe ich nicht ein die Restzahlung zu leisten. Zusätzlich möchte ich meine Aufwendungen erstattet haben.
Bestell-/Kundennummer: Auftrag 5797430
Meine Forderung an Inhofer:
Nachlass der Restzahlung von 99,43 zzgl. Mahngebühr 5 €
Antwort auf die Beschwerde vom 26.08.2015
Sehr geehrter Herr Wagner,
gerne nehmen wir Stellung zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt. Wie bereits beschrieben kam es zu Verzögerungen bei der Auslieferung Ihrer Bestellung. Der ihnen genannte Liefertermin von 6-8 Wochen wurde im Hinblick auf die durchschnittliche Lieferzeit unseres Lieferanten genannt. Wie vom Verkäufer Ihnen mitgeteilt liefert der Lieferant erfahrungsgemäß auch innerhalb dieser Zeit, so dass die Auslieferung im Regelfall problemlos funktioniert. Für die Verzögerung, die bei der Auslieferung Ihres Auftrages entstanden ist möchten wir uns nochmal entschuldigen. Für die Ihnen enstandenen Unannehmlichkeiten haben Sie von uns bereits Nachlässe in Höhe von gesamt 100 € erhalten. Forderungen nach weiteren Nachlässen und Erstattungen werden wir, wie bereits in unserem letzten Schriftverkehr mitgeteilt, nicht entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Möbel Inhofer Team
Zusatz 1.9.2015:
Sehr geehrter Herr Wagner,
ihre Aussage bezüglich einer nicht ausgelösten Bestellung können wir nicht ganz nachvollziehen. Die Bestellung wurde nach Abschluss des Kaufvertrages über unsere Nachtbearbeitung ausgelöst und ging bei unserem Lieferanten somit einen Tag später ein. Bedingt durch Lieferschwierigkeiten eines Vorlieferanten, musste unser Lieferanten uns mehrfach einen neuen Liefertermin nennen. Wir haben Sie hierzu immer schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Wir bedauern die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten sehr, können Ihnen jedoch leider nicht weiter entgegen kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Möbel Inhofer Team
kommentare und trackbacks 8
Von der Verkäuferin wurde mir garantiert, dass die Lieferung innerhalb der 8 Wochen definitiv erfolgen wird. Das ist für mich die Zusage eines Fixtermins. Meine Frau kann dies zudem bezeugen. Wenn die Verkäuferin den Termin nicht zugesagt hätte, wäre der Kaufvertrag nicht zustande gekommen. Zu der versäumten Bestellungsauslösung in Ihrem Haus, hat bis dato keiner Stellung bezogen. Es ist traurig, wenn ein Unternehmen so mit seinen Kunden umspringt. Hauptsache Vertrag unterschreiben und dann sind die anderen Schuld.
Weil ich der Verkäuferin geglaubt habe und ich erst später gesehen habe, dass im Vertrag ca. 6-8 Wochen steht. Die Aussage der Verkäuferin, kann meine Frau jedoch bezeugen. Gleiches gilt für den Anruf den wir an Inhofer gemacht haben, wo zu Tage kam, dass die Bestellung anscheinend nicht ausgelöst wurde.
Das Telefonat ist für mich auch nicht ausschlaggebend, hierzu sollte sich nur Inhofer Gedanken machen. Mir reicht die fixe Zusage der Verkäuferin, damit wir den Vertrag unterschrieben haben.
I hoffe steht nicht zu der Zusage der Verkäuferin und sagt nichts zu nicht ausgelösten Bestellung.
Sorry, sollte Inhofer heißen und sagte nichts zur nicht ausgelösten Bestellung. Da hat mir mein Handy bei den Wortvorschlägen eins ausgewischt. ☺
Sehr geehrtes Inhofer Team,
die Aussage bekam meine Frau von einem Mitarbeiter Ihres Hauses, als Sie nach ca. 6 Wochen anrief wegen des Liefertermins. Ob der Vorlieferant oder wer auch immer nicht liefern kann interessiert mich als Endkunde nicht. Es ist ja sehr nett, dass Sie uns darüber informiert haben, dass sich die Lieferung verschiebt. Mir hilft das allerdings nicht. Von ihrer Verkäuferin haben wir verbindlich mitgeteilt bekommen, dass die Lieferung innerhalb 8 Wochen funktioniert sonst hätten wir nicht unterschrieben. An Ihrer Stelle würde ich den Sachverhalt erst mal im eigenen Haus klären, bevor ich mich im Netz hinter dem Zulieferer verstecke. Finde es Schade, dass große Kaufhäuser nur auf Unterschriften unter Kaufverträgen aus sind und sich nicht an Zusagen halten.
Keine Reaktion mehr vom Möbelgiganten. Traurig aber wahr!
Da mir der große Möbelgigant nun mit Gerichtsvollzieher droht und mir die Sache zu Blöd wird, habe ich den Rest heute gezahlt. Da ich mit meiner Zimmerei in der Regel die Dachstühle errichte vor die Möbel kommen, wird sich der Schaden bei Firma Inhofer nicht nur auf 90 € beschränken. Zwei gute Bekannte haben vom großen Inhofer schon Ihre Finger gelassen. Wenn dies von den aktuell 422 Views noch weitere machen, ist das Ziel erreicht und die entgegengebrachte Sturheit wird entsprechend gestraft. Viel Erfolg bei weiteren Geschäften, wo Kunden über das Kleingedruckte und Versprechungen von Sachbearbeitern, welche dann nicht schriftlich fixiert wurden über den Tisch gezogen werden.