27.08.2015 | 08:59 Uhr · 1284 Views · von Claudia Ziegler

Care-Energy (Hamburg)

Keine Schlussrechnung

Auszug im Mai 2015. Noch immer ist keine Schlußrechnung eingegangen.

Wir haben den Stromlieferungsvertrag mit Care-Energy (Hamburg) zu unserem Umzug 01.05.2015 gekündigt.

Schriftlich mit Einschreiben, per Fax und mittlerweile mit 10 E-Mails. 0 Reaktion!

Bei einem Telefonat mit Care-Energy im Juni 2015 hieß es, die Schlußrechnung ist erstellt und kommt in den nächsten Tagen.

Jetzt ist August. Wie stellen sich das die Leute von Care-Energy vor? Wir haben ja auch immer pünktlich die Abschläge überwiesen!

Unglaublich frech und dreist

Meine Forderung

Schlussrechnung und Gutschrift der verbleibenden Vorauszahlungen

Firmenantwort

15.09.2015 | 09:39 Uhr · Care-Energy Energiedienstleist...

Sehr geehrte Frau Ziegler,

aufgrund fehlerhafter Drittsoftware mußten wir leider eine große Anzahl Rechnungen erneut erstellen. Bitte gedulden Sie sich noch bis Monatsende.

Sollten Sie dann noch keine Rechnung erhalten haben steht Ihnen der Verfasser unter rechtsabteilung@care-energy.de gern zur Verfügung.

Mit den besten Wünschen

Care-Energy

Rechtsabteilung

Kommentar

03.09.2015 | 16:53 Uhr · Claudia Ziegler

Noch immer keine Reaktion. Ich verstehe nicht. Ich habe auch immer pünktlich gezählt.

Kommentar

14.09.2015 | 14:14 Uhr · Silvio 1953

Bitte auch immer die Bundesnetzagentur informieren: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Kommentar

16.09.2015 | 11:12 Uhr · Silvio 1953

Hallo 7492981,

unabhängig davon ob die Bundesnetzagentur Ihrer Meinung nach nicht mehr dafür zuständig ist, ist das aber die einzige Stelle die CE endlich den Hahn abdrehen kann.

Die Bundesnetzagentur ist auch weiterhin für Beschwerden dieser Art dankbar. Es geht hier nämlich um klare Verstoße gegen die GPKE und gegen die Vorgaben der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur kann sehr sehr Hohe Bußgelder verteilen und macht dieses auch wenn sich die Beschwerden häufen.

JEDER der seine Abrechnung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist erhält sollte CE eine Frist von einer Woche setzen und dann die Schlichtungsstelle einschalten und die Bundesnetzagentur in Kenntnis setzen.