Warten auf mangelfreie Sofagarnitur seit 8 Monaten

Höffner
Schönefeld

Sehr geehrte Herren der Geschäftsleitung,

eine von uns am 3.1.2015 bestellte Sofagarnitur (Kaufvertrag 4534119) wurde am 24.2.2015 mit groben Mängeln geliefert, die so am Ausstellungsstück bei Möbel Höffner nicht vorhanden waren. Aufgrund unserer sofortigen Reklamation am 25.2.2015 und mehrfacher Nachfrage zum Reklamationsstand erfolgte am 8.4.2015 eine Mängelaufnahme bei uns zuhause durch den Polsterservice MPS. Am 13.4.2015 wurde uns dann mitgeteilt, daß nach Rücksprache mit dem Hersteller ein Komplettaustausch vorgenommen wird.

Wir haben vor der Neuproduktion noch eine Anpassung der Zusammenstellung der Sofagarnitur vornehmen lassen (Zweisitzer mit größeren Sitzflächen statt Dreisitzer mit kleineren Sitzflächen), um die Mängelwahrscheinlichkeit (Spalten, Löcher zwischen den einzelnen Rücksitzlehnen) zu reduzieren. Der alte Kaufvertrag 4534119 wurde dann in den Kaufvertrag 4608714 übertragen, weil eine Modifikation des bisherigen Kaufvertrages laut Möbel Höffner nicht möglich war.

Am 11.6.2015 wurde der Komplettaustausch geliefert, wobei nach Besichtigung der zuerst aufgestellten Trapezecke einige der Mängel (große Spaltbreiten, Löcher zwischen den Sitzlehnen) von uns wieder festgestellt wurden. Wir haben daraufhin die Annahme verweigert und die Garnitur wurde anschließend bei Möbel Höffner München im Lager geprüft. Es stellten sich weitere, nicht behebbare Mängel heraus, die nach einiger Wartezeit (Gutachten, Absprache mit Hersteller) nun laut telefonischer Information des Kundenservices am 17.7.2015 zu einem erneuten Komplett- bzw. Teil-Austausch führen sollen. Dies haben wir mit Schreiben vom 20.7.2015 von Möbel Höffner auch schritflich mit der Aussicht auf Lieferung in der KW35 (letzte Augustwoche) bestätigt bekommen.

Leider haben wir in der KW35 und KW36 keine Mitteilung bekommen, daher hat meine Frau am 9.9.2015 (KW37) telefonisch im Kundenservice nach dem Status gefragt. Nun heißt es plötzlich, daß die Garnitur doch nicht neu gefertigt wird. Am 17.9.2015 soll ein Polsterservice im Hause Höffner prüfen, wie die "nicht behebbaren" Mängel so abgestellt werden können.

Aus unserer Kundensicht ist damit nun trotz vieler und langer Geduld ein gewisses Ende erreicht. Trotz schriftlicher Zusicherung einer Neuanfertigung wird nun ohne Abstimmung und Information mit dem Kunden ein anderes Vorgehen beabsichtigt. Wir haben Anfang Januar eine Sofagarnitur bestellt und schon lange vollständig bezahlt und warten bis heute auf mangelfreie Lieferung.

Das Vertrauen in den Hersteller als auch den Kundenservice ist nun für uns vollständig verloren gegangen. Bevor wir nun rechtliche Schritte überlegen bzw. einleiten, schlagen wir vor das Thema direkt mit der Haus- / Geschäftsleitung zu besprechen. Wir können uns aufgrund der vielgepriesenen Kundenfreundlichkeit einfach nicht vorstellen, daß seitens der Geschäftsleitung ein derartiger Umgang mit dem Kunden akzeptabel ist und hoffen, daß wir in diesem Gespräch zu einer vernünftigen Lösung (Rücktritt vom Kaufvertrag und Kaufpreisrückzahlung) ohne weitere Rechtsstreitigkeiten kommen können.

Bestell-/Kundennummer: Kaufvertrag 4534119 / Kaufvertrag 4608714

Meine Forderung an Höffner Möbelgesellschaft:

Rücktritt vom Kaufvertrag und Kaufpreiserstattung

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Das Problem ist noch offen und ich versuche derzeit das weitere Vorgehen mit dem Kundendienst von Möbel Höffner zu klären. Allerdings habe ich seit meiner E-Mail vom 18.9.2015 noch keine Rückmeldung erhalten.

Nach langer Reklamationszeit konnte ich direkt mit dem Hausleiter von Möbel Höffner in München ein sehr freundliches und nettes telefonisches Gespräch führen. Er hat mir den Rücktritt vom Kaufvertrag angeboten, den wir gerne angenommen haben. Wir haben nun eine neue Sofagarnitur bestellt, die sogar preislich günstiger ist. Den Differenzbetrag bekommen wir auf unser Bankkonto erstattet. Das Problem ist nun glücklicherweise gelöst.