Norma Heimertingen wimmelte mich mit einer nicht mal 1 Jahr alten Pfanne mit cremefarbener Beschichtung ab. Meine Erklärung, dass sich die Pfanne nicht mehr reinigen lässt und bei jeder Benutzung mehr an der Beschichtung anhaftet, lehnte diese trotz der die gesetzliche Gewährleistung ab. Die Mitarbeiterin erklärte mir am 07.10.2015 darauf hin, daß Artikel nur bis 2 Monate zurückgenommen werden, danach müsse man sich an den Hersteller wenden. Als ich ihr von meinen gesetzlichen Gewährleistungsrechten erzählte, erklärte sie mir, sie wolle mit dem Marktleiter reden und ich solle am nächsten Tag nochmals vorbeikommen. So gemacht sagte sie mir dann das auch der Regionalleiter, der am Morgen da war, der Mitarbeiterin mitteilte, dass nur 2 Monate zurückgenommen wird und man sich danach zum Hersteller muß. So gab sie mir diese und eine weitere reklamierte Pfanne, die allerdings bereits 2 Jahre alt ist wieder zurück, mit dem Hinweis mich an den Hersteller zu wenden.
Meine Forderung an NORMA Lebensmittelfilialbetrieb:
Umtausch oder Erstattung des Kaufpreises
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Lieber Herr Grotz,
die Kollegin hat völlig richtig gehandelt. Wenn Discounter ein Rückgaberecht gewähren, so tun sie dies aus Kulanz. Ein gesetzlich festgeschriebenes Rückgaberecht für Kunden, die im lokalen Handel einkaufen, existiert nämlich nicht. Der Hersteller selbst ist hier die einzige und richtige Adresse!
Und ein 2-monatiges Rückgaberecht finde ich sogar äußerst kulant!
Liebe Grüße
So ungelöst und alleine gelassen wie in der Filiale. Verkaufen und dann nichts mehr davon wissen wollen. Lieber mehr Geld ausgeben und Service und Qualität haben statt Ärger