28.10.2015 | 13:13 Uhr · 938 Views · von Heike Hinck

Jochen Schweizer (München)

Abgelaufener Gutschein

Sehr geehrtes Jochen Schweizer Team,

mit Bedauern haben wir eben telefonisch unter 089/70809090 erfahren, dass Sie Gutscheine nach Ablauf der Verjährungsfrist auch aus Kulanz nicht mehr einlösen. Wir sind der Ansicht, dass es sich dabei um eine "ungerechfertigten Bereicherung", siehe BGB § 812, handelt.

MfG

Meine Forderung

Erstattung des Gutscheinwertes oder Einlösung

Firmenantwort

17.11.2015 | 15:34 Uhr · Jochen Schweizer GmbH

Guten Tag Frau Hinck,

gerne können wir Ihren Gutschein noch einmal auf seine Gültigkeit überprüfen. Bitte senden Sie uns dazu Ihren Namen und Ihren Gutscheincode an feedback@jochen-schweizer.de. Wir werden uns schnellstmöglich darum kümmern und danken Ihnen für Ihr Feedback.

liebe Grüße aus München
Corinna aus dem Jochen Schweizer Team