28.10.2015 | 13:13 Uhr · 938 Views · von Heike Hinck
Jochen Schweizer (München)
Abgelaufener Gutschein
Sehr geehrtes Jochen Schweizer Team,
mit Bedauern haben wir eben telefonisch unter 089/70809090 erfahren, dass Sie Gutscheine nach Ablauf der Verjährungsfrist auch aus Kulanz nicht mehr einlösen. Wir sind der Ansicht, dass es sich dabei um eine "ungerechfertigten Bereicherung", siehe BGB § 812, handelt.
MfG
Meine Forderung
Erstattung des Gutscheinwertes oder Einlösung
Firmenantwort
17.11.2015 | 15:34 Uhr · Jochen Schweizer GmbH
Guten Tag Frau Hinck,
gerne können wir Ihren Gutschein noch einmal auf seine Gültigkeit überprüfen. Bitte senden Sie uns dazu Ihren Namen und Ihren Gutscheincode an feedback@jochen-schweizer.de. Wir werden uns schnellstmöglich darum kümmern und danken Ihnen für Ihr Feedback.
liebe Grüße aus München
Corinna aus dem Jochen Schweizer Team
Kommentar
23.12.2015 | 14:05 Uhr · Heike Hinck