04.11.2015 | 07:47 Uhr | 422 Views
Ich flog am 29.10.15 von Seattle nach Wien über Frankfurt. In meinem gecheckten Koffer waren zwei Halsketten. Als ich meinen Koffer in Wien am Flughafen holte, waren die Halsketten nimmer mehr im Koffer.
Meine Forderung an Lufthansa:
Preis der Halsketten 1. €350; 2. €30
Firmen-Antwort ausstehend seit 10 Jahren, 229 Tagen und 23 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
'Wird nach der Gepäckaufgabe aus dem Koffer wertvoller Schmuck entwendet, so haftet dafür die Fluggesellschaft. Dem Flugreisenden ist jedoch ein Mitverschulden von 75 % anzulasten, da er den Schmuck nicht in seinem Handgepäck mitnahm. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. hervor. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.11.2013 - 16 U 98/13 -' Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Frankfurt-am-Main_16-U-9813_Haftung-der-Fluggesellschaft-fuer-Verlust-des-im-aufgegebenen-Gepaeck-befindlichen-wertvollen-Schmucks.news18014.htm
Ich habe nichts von Lufthansa gehört.
Ich muss mich entschuldigen. Die Ketten waren doch in einem Geheimfach in meinem Handgepäck! Nur jetzt habe ich sie gefunden. Ich war ganz sicher, dass ich alles durchsucht hätte, aber dieses Fach doch übersehen. Ich freue mich die Ketten wieder gefunden zu haben, aber entschuldige mich für die Umstände und Beschuldigung Lufthansa gegenüber.