Hallo,
zu einem online bestellten Bett mit 4 Bettkästen (Modell Rasa der Firma Rauch) wurde der Teil "Bett" pünktlich zum vereinbarten Liefertermin geliefert. Allerdings fehlten die Bettkästen, worauf wir ROLLER auch sofort aufmerksam machten. Dort wurde dieser Hinweis (nach Dafürhalten des Händlers) als Reklamation aufgenommen. Noch immer haben wir die Bettkästen nicht bekommen, wollen aber vom Kaufvertrag zurücktreten. Da das Rückgaberecht laut AGB mit der letzten Teillieferung beginnt, fühlen wir uns dazu auch noch berechtigt. ROLLER hingegen sieht die Frist als abgelaufen an, da die Lieferung (des Bett-Teils) bereits mehr als 14 Tage her ist und das Nachschicken der Bettkästen "nur" eine Reklamation sei, in welchem Fall unstrittigerweise das mehrmalige Nachbessern zuzugestehen wäre.
Tatsächlich handelt es sich laut Bestell-Unterlagen und Lieferschein um 1 Artikel, da Bett und Kästen zusammengehören. Allerdings handelt es sich unserer Meinung nach mit den Bettkästen um einen so wesentlichen Teil des Möbelstücks, dass die Kategorisierung als "Nachbesserung" hier nicht greift, sondern das Möbelstück (ob nun in Entscheidung/Fehlers des Händlers oder des Herstellers ist für uns als Kunden nicht wichtig) in mehreren Lieferungen geschickt wird und somit das Widerrufsrecht erst beginnt, wenn die Teillieferungen vollständig, sprich: Bett und Kästen zusammen bei uns im Haus sind.
Mit dem Kundenservice haben wir mehrere Diskussionsrunden per Mail und Telefon durch - immer geht es um die Kernfrage, ob es sich um Teillieferungen handelt oder um Nachbesserung.
In anderen Produktkategorien wird anhand der Frage entschieden, ob durch den bereits beim Kunden befindlichen Teil der Lieferung die Eigenschaften der Gesamtsache ausreichend geprüft werden können. Wir sehen dies hier als nicht erfüllt: In erster Linie die Stabilität des gesamten Bettes, weiter das optische Erscheinungsbild, die Leicht- oder Schwergängigkeit der Schubladen und deren Handling - all dies sind wesentliche Eigenschaften, die die Beurteilung des Produktes wesentlich beeinflussen. Etwas anderes wäre es, wenn bspw eine der zwei integrierten Leuchten gefehlt hätte.
Als was ist das nun zu sehen: Nachbesserung oder Teillieferung?
Meine Forderung an ROLLER:
Widerruf des Kaufvertrages, Rücknahme des Möbelstücks
Antwort auf die Beschwerde vom 25.11.2015
Sehr geehrte Kunde,
es tut uns sehr leid, dass Sie leider mit unserem Service so unzufrieden sind. Bitte schicken Sie uns Ihre Kaufvertragsnummer (6-stellig) per E-Mail an reclabox@roller.de. Wir werden uns dann umgehend um Ihren Fall kümmern.
Viele Grüße
Ihr ROLLER-Kundenservice
Antwort auf die Beschwerde vom 25.11.2015
Sehr geehrte Kunde,
es tut uns sehr leid, dass Sie leider mit unserem Service so unzufrieden sind. Bitte schicken Sie uns Ihre Kaufvertragsnummer (6-stellig) per E-Mail an reclabox@roller.de. Wir werden uns dann umgehend um Ihren Fall kümmern.
Viele Grüße
Ihr ROLLER-Kundenservice
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Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.