Taschenbuch - keine Erstattung

Mönchengladbach

Am heutigen Dienstag versuchte ich in meiner Real-Filiale ein Weihnachtsgeschenk an meine Mutter, welches diese gleich zwei mal erhalten hatte, umzutauschen. Hierbei handelte es sich um ein Taschenbuch, welches ich am 23.12. in eben jener Filiale erworben hatte.

Ein Umtausch wurde abgelehnt mit der Begründung, das Buch sei nicht eingeschweist. Leider war das Buch bereits in der Auslage im Laden nicht eingeschweist und wurde in eben jenem Zustand gekauft. Ich bin mir darüber im Klaren, dass es im örtlichen Handel kein "Widerrufsrecht" gibt. Unter der Voraussetzung, dass ich jeden Monat mehrere hundert Euro für Lebensmittel, Haushaltswaren und eben auch Bücher etc. in dieser Filiale lasse und der stationäre Handel ja angeblich so unter den Online-Großhändlern wie Amazon und Co zu leiden hat, ging ich zumindest nach Weihnachten von einem Entgegenkommen aus.

So bleibe ich auf dem Buch sitzen und werde als jemand, der den örtlichen Handel eigentlich gerne unterstützt, solche Käufe zukünftig bei Online-Händlern tätigen müssen. Dort hätte ich das Buch zum selben Preis, eingeschweist und mit 14-tägiger Rückgabefrist erhalten.

Meine Forderung an real,- SB-Warenhaus:

Erstattung

Antwort auf die Beschwerde vom 01.01.2016
real,- SB-Warenhaus GmbH

Abteilung: Kundenservice

04.01.2016 | 14:28 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

wir würden den Vorfall gerne prüfen und Ihnen eine Rückmeldung dazu geben.

Würden Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten über die E-Mail Adresse kundenorientierung@real.de oder unsere kostenlose Kundenhotline 08 00 / 5 03 54 18 zur Verfügung stellen, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können?

Vielen Dank vorab dafür.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Rauch

Abteilungsleiterin real,- Kundenservice

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Ich kann deinen Ärger sehr gut nachvollziehen. Die rechtliche Situation hast du richtig erfasst.

Auch wenn für Real keine Verpflichtung zur Rücknahme besteht (außer sie hätten es ausdrücklich zugesagt), it dies natürlich ein klassisches Beispiel für einen groben Marketingfehler. Die schlechte "Presse" in diesem Fall - und sein nur durch dein eigenes Weitererzählen des Vorfalls - dürfte weitaus teurer kommen, als wäre man über seinen Schatten gesprungen.