Habe meinen Fernseher Grundig 42VLE8520BL über Ebax für 260 Euro verkauft. Kunde hatte mit Paypal bezahlt und ich verschickte das Gerät im ordentlichem Zustand mit 4 Meter Luftpolsterfolie, Styroporhaltern und Originalkarton am 17. Dezember 2015 mit Hermes. Das Gerät kam beim Kunden beschädigt an, was dieser erst nach Öffnen des Paketes fest stellte. Er teilte mir mit bildlichen Nachweis dies mit und ich füllte den Erstattungsantrag aus und gab dem am 30 Dezember ab. Dieser wurde nun abgelehnt, weil keine Schadenanzeigekarte beim Lieferanten ausgefüllt wurde, die Transportverpackung keinen sichtlich Schaden aufweist und es keine Umverpackung gibt. Also erstens ist dem Kunden erst nach Öffnen der Ware aufgefallen, dass das Gerät beschädigt ist und der Lieferant zu diesem Zeitpunkt schon weg war, quasi ein verdeckter Schaden. Aus diesem Grund konnte er daher auch keine Schadenanzeige vor Ort beim Lieferanten machen. Zweitens schicken große Versandfirmen wie Otto, Amazon und Co. den Fernseher auch in der original Verpackung, da diese gleichzeitig die Transportverpackung darstellt. Und drittens muss die Verpackung nicht unbedingt beschädigt sein, aber der Inhalt kann es sein. Hierbei handelt es sich um einen verdeckten Schaden. Ich habe auch Ebay Auktionsbilder die beweisen, dass der Fernseher vorher ohne Schäden und funktionstüchtig war. Daher fordere ich Sie nochmal zur Erstattung auf , ndernfalls sehe ich mich gezwungen einen Anwalt einzuschalten.
Bestell-/Kundennummer: 12686597 / Auftragsnummer 007655937049757
Meine Forderung an Hermes Logistik Gruppe Deutschland:
260 Euro
Antwort auf die Beschwerde vom 07.01.2016
Hallo Conny Löwe,
der Schaden wurde Ihnen bereits gestern in voller Höhe erstattet.
Herzliche Grüße aus Hamburg,
Ihr Hermes Social Service Team
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Hermes hat den Betrag erstattet.